Das Land Sachsen-Anhalt will weiter versuchen, einem rechtsextremen Schornsteinfeger wegen dessen politischer Einstellung seine Lizenz zu entziehen. Gegen ein Urteil des VG Halle, das dem Schornsteinfeger eine ordnungsgemäße Pflichterfüllung bescheinigte, legte das Land nun Berufung ein.
Das Verwaltungsgericht (VG) Halle hatte mit seinem Urteil der Klage des Schornsteinfegers stattgegeben, der sich gegen die Entziehung seines Kehrbezirks zur Wehr setzte. Das Land beründete sein Vorgehen damit, dass der Mann als Bezirksschornsteinfeger eine hoheitliche Maßnahme wahrnehme.
Als nächste Instanz ist nun das Oberverwaltungsgericht Magdeburg zuständig. Eine "Sprungrevision" zum Bundesverwaltungsgericht, wie sie das Landesverwaltungsamt zur grundsätzlichen Klärung der Frage angestrebt hatte, war mangels Zustimmung aller Prozessbeteiligten nicht möglich gewesen.
Zusätzlich zu seinem Mandat für die NPD im Kreistag des Burgenlandkreises und seiner Teilnahme an mehreren rechtsextremen Gedenkfeiern sorgt vor allem die Stellung des Mannes als ehrenamtlicher Fussballtrainer der örtlichen Jugendmannschaft für Brisanz.
Innenminister Holger Hövelmann (SPD) forderte den Verein auf, sich von dem Schornsteinfeger zu trennen. "Wenn jemand mit einer rechtsradikalen Einstellung unterwegs ist, dann wird er die nicht ablegen für 90 Minuten Fussball-Training mit zehn- oder elfjährigen Kindern", argumentierte er.
Auch der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) hatte sich am Wochenende wiederholt gegen die Trainertätigkeit des Mannes ausgesprochen.
Der Präsident des Landessportbundes, Andreas Silbersack, will nun die Satzung ändern und damit Vereinen, die politisch rechts gerichtete Trainer beschäftigen, das Fördergeld kürzen.
VG Halle: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/1124 (abgerufen am: 03.12.2024 )
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