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VG Braunschweig versagt Namensänderung: Türkischer Nachname nicht dis­kri­mi­nie­rend

22.06.2015

deutsch-türkische Familie (Symbolbild)

Bild: © Gerhard Bittner - fotolia.de

Weil ihre Kinder in der Schule diskriminiert würden, wollte eine deutsch-türkische Familie ihren Nachnamen ändern lassen. Das VG Braunschweig lehnte diese Forderung ab, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Eine deutsch-türkische Familie ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig mit einer Klage gescheitert, ihren ausländisch klingenden Nachnamen ändern zu dürfen. Die Eltern hatten argumentiert, dass der türkische Nachname zu Diskriminierungen ihrer Kinder in der Schule geführt habe. Auch vermuteten sie, dass die Kinder wegen ihres Nachnamens auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Zudem sei ihnen spezieller Sprachförderbedarf attestiert worden, obwohl in der Familie gar kein Türkisch gesprochen werde.

Das Gericht entschied allerdings, diese Argumente seien für eine Namensänderung nicht ausreichend. Auch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Zwillinge durch ihren Nachnamen habe die Familie nicht belegen können. "Ein ausländisch klingender Familienname allein rechtfertigt eine Namensänderung jedenfalls nicht", sagte Gerichtssprecher Torsten Baumgarten zu der Entscheidung (Urt. v. 17.06.2015, Az. 5 A 5/14).

Zuvor hatte auch das Standesamt Braunschweig den Antrag abgelehnt, vom türkischen Familiennamen des Vaters auf den deutschen Namen der Mutter wechseln zu dürfen.

"Neuer Nachname kostet 285 Euro"

Generell ist ein Änderungsantrag nach § 1, 3, 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) zwar möglich, setzt jedoch einen "wichtigen Grund" voraus. So hatte zum Beispiel das VG Mainz erst im Mai entschieden, dass der Familienname eines Kindes in den Namen der Pflegeeltern geändert werden kann, wenn dies zum "Wohl" des Kindes geschieht.

Die Stadt Braunschweig bearbeitet pro Jahr etwa 20 bis 50 Anträge auf Namensänderung, sagte Pressesprecher Adrian Foitzik am Freitag. Der Großteil davon werde abgelehnt. "Das soll auch so sein. Es gilt der Grundsatz der Namenskontinuität." Wer mit seinem Antrag Erfolg hat, auf den kommen nicht unerhebliche Kosten zu. "Ein neuer Nachname kostet 285 Euro, ein Vorname 110 Euro", sagte Foitzik.

Doris Schröder-Köpf, seit 2013 Niedersächsische Migrationsbeauftragte, bedauerte den Gerichtsentscheid am Freitag: "Es stimmt mich traurig, dass die Familie offenbar über Jahre hinweg ganz offenkundig so schlechte Erfahrungen gemacht hat." Es handle sich aber nicht um einen Einzelfall. Menschen mit ausländisch klingendem Namen würden bei Wohnungsbesichtigungen häufig gar nicht erst berücksichtigt werden, auch die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt seien inzwischen wissenschaftlich belegt, sagte Schröder-Köpf. Sie bat deshalb Menschen, "die Diskriminierungserfahrungen machen, sich an zuständige Stellen, wie auch beispielsweise das Büro der Landesbeauftragten, zu wenden. Wir versuchen dann, zu helfen."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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VG Braunschweig versagt Namensänderung: . In: Legal Tribune Online, 22.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15949 (abgerufen am: 20.01.2026 )

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