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15949

VG Braunschweig versagt Namensänderung: Türkischer Nachname nicht dis­kri­mi­nie­rend

22.06.2015

deutsch-türkische Familie (Symbolbild)

Bild: © Gerhard Bittner - fotolia.de

Weil ihre Kinder in der Schule diskriminiert würden, wollte eine deutsch-türkische Familie ihren Nachnamen ändern lassen. Das VG Braunschweig lehnte diese Forderung ab, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Eine deutsch-türkische Familie ist vor dem Verwaltungsgericht (VG) Braunschweig mit einer Klage gescheitert, ihren ausländisch klingenden Nachnamen ändern zu dürfen. Die Eltern hatten argumentiert, dass der türkische Nachname zu Diskriminierungen ihrer Kinder in der Schule geführt habe. Auch vermuteten sie, dass die Kinder wegen ihres Nachnamens auch für ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden. Zudem sei ihnen spezieller Sprachförderbedarf attestiert worden, obwohl in der Familie gar kein Türkisch gesprochen werde.

Das Gericht entschied allerdings, diese Argumente seien für eine Namensänderung nicht ausreichend. Auch eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Zwillinge durch ihren Nachnamen habe die Familie nicht belegen können. "Ein ausländisch klingender Familienname allein rechtfertigt eine Namensänderung jedenfalls nicht", sagte Gerichtssprecher Torsten Baumgarten zu der Entscheidung (Urt. v. 17.06.2015, Az. 5 A 5/14).

Zuvor hatte auch das Standesamt Braunschweig den Antrag abgelehnt, vom türkischen Familiennamen des Vaters auf den deutschen Namen der Mutter wechseln zu dürfen.

"Neuer Nachname kostet 285 Euro"

Generell ist ein Änderungsantrag nach § 1, 3, 11 Namensänderungsgesetz (NamÄndG) zwar möglich, setzt jedoch einen "wichtigen Grund" voraus. So hatte zum Beispiel das VG Mainz erst im Mai entschieden, dass der Familienname eines Kindes in den Namen der Pflegeeltern geändert werden kann, wenn dies zum "Wohl" des Kindes geschieht.

Die Stadt Braunschweig bearbeitet pro Jahr etwa 20 bis 50 Anträge auf Namensänderung, sagte Pressesprecher Adrian Foitzik am Freitag. Der Großteil davon werde abgelehnt. "Das soll auch so sein. Es gilt der Grundsatz der Namenskontinuität." Wer mit seinem Antrag Erfolg hat, auf den kommen nicht unerhebliche Kosten zu. "Ein neuer Nachname kostet 285 Euro, ein Vorname 110 Euro", sagte Foitzik.

Doris Schröder-Köpf, seit 2013 Niedersächsische Migrationsbeauftragte, bedauerte den Gerichtsentscheid am Freitag: "Es stimmt mich traurig, dass die Familie offenbar über Jahre hinweg ganz offenkundig so schlechte Erfahrungen gemacht hat." Es handle sich aber nicht um einen Einzelfall. Menschen mit ausländisch klingendem Namen würden bei Wohnungsbesichtigungen häufig gar nicht erst berücksichtigt werden, auch die Nachteile auf dem Arbeitsmarkt seien inzwischen wissenschaftlich belegt, sagte Schröder-Köpf. Sie bat deshalb Menschen, "die Diskriminierungserfahrungen machen, sich an zuständige Stellen, wie auch beispielsweise das Büro der Landesbeauftragten, zu wenden. Wir versuchen dann, zu helfen."

dpa/mbr/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

VG Braunschweig versagt Namensänderung: Türkischer Nachname nicht diskriminierend . In: Legal Tribune Online, 22.06.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15949/ (abgerufen am: 05.03.2021 )

Infos zum Zitiervorschlag
Kommentare
  • ,

    • 22.06.2015 14:03, Psychologe

      Sehr geehrter Herr Baehring,

      Sie benötigen offensichtlich eine psychologische Behandlung. Bitte holen Sie sich die Hilfe die Sie benötigen. Ihre wirren Kommentare unter fast jedem Artikel sind eine Zumutung und bezeugen ihre immensen Probleme.

      Alles Gute für die Zukunft!

      Mit besten Grüßen

      Ein Psychologe

  • 22.06.2015 17:20, "Gestern...." (Türkische Probleme im ehemals schönen Deutschland)

    Bei uns sind auch die türkischen Taxifahrer die schnellsten, allerdings warnen die sich gegenseitig über Funk / Handy / SMS und die Polizei deswegen machtlos im Kampf gegen massive Geschwindigkeitsübertretungen innerorts.

    "Gestern...." (Türkische Probleme im ehemals schönen Deutschland)
  • 22.06.2015 17:32, Das Bild muss ein Fake sein...

    Bei uns gibt es keine türkischen Eltern, die Ihre Kidner so "nett" und "deutsch" kleiden... eher viele kleine Kopftuchmädchen und Burkaträgerinnen.. alles schwarz nur ein Schlitz und große Genugtuung üebr die dummen Deutschen Glotzer....

    Das Bild muss ein Fake sein...
  • 22.06.2015 17:34, Eine Schwalbe...

    macht noch keinen Frühling...

    Eine Schwalbe...
  • 23.06.2015 10:53, Jhonny

    Wenn ich die ganzen fremden- oder türkenfeindlichen Kommentare mir hier durchlese graust es mir. Sicher sind zwei oder drei von der selben Person, die unterschiedliche Nicks verwendet. Dennoch ist es erschreckend wieviel Hass hier verbreitet wird. Diese Theorien, diese Pauschaliesierungen... und das alles nur aus Anlass einer Nachricht die eine Namensänderung zum Inhalt hat.
    Ich weiß es macht keinen Sinn diesen Pegidioten irgend etwas erklären zu versuchen. Deswegen lass ich es auch!
    Türken, Araber, Kurden oder sonstige gehören auch nach Deutschland. Findet euch damit ab! Erstickt an eurem Hass!
    Ich sag dann mal Güle Güle

    Jhonny
    • 23.06.2015 14:06, Bernd

      Wo kommen die denn auf einmal her? Glaube irgendwie nicht, dass die zur regelmäßigen Leserschaft von LTO gehören. Link in der Springerpresse?

  • ,

    • 23.06.2015 15:39, Skepsis

      war wohl aber doch nicht schnell genug, denn offensichtlich konnte man die Herkunft des Fahrers erkennen, oder wie?

  • ,

    • 23.06.2015 20:08, Der Türke

      Und dies darf sich wahrscheinlich Jurist nennen. Traurig!

  • 25.06.2015 17:23, Gute Frage!

    @Jhonny
    Muss man als gebürtiger Deutscher Araber, Juden, Türken, Yugoslawen
    "lieben"? Oder: darf man sie auch "nicht" mögen...
    Bitte begründen Sie ihre Meinung nicht nur mit sinnlosen & rechtlosen Floskeln!
    Oder müässen sich alle in diesem Land der Schönwetterpolitik der Frau Merkel und Ihrer Einschätzung und Haltung feudalistisch untererfen? Wo steht denn geschrieben, dass man alle anderen nationalitäten "lieben" muss? Oder steht geschrieben dass Menschen toleriert werden sollen...

    Gute Frage!
  • 28.07.2015 15:55, Richard Freitag

    Früher war das mal anders: Da durfte Angela Merkels Großvater, bis dahin Ludwig Kazmierczak, 1930 ganz amtlich seinen Namen in "Kasner" ändern. Oberwachtmeister Kasner klang wohl besser, oder war das auch schon eine Folge von Diskriminierungserfahrungen?

    Ich halte die derzeitige Gesetzeslage für dringend änderungsbedürftig. Jeder, der 10 Vornamen hat, darf beliebig damit jonglieren und mit jeder Ehe/Lebenspartnerschaft/Scheidung ändert sich der Name, wo bleibt denn da die "Namenskontinuität"? Soll doch Herr Yilmaz künftig Müller heißen, wenn er denn möchte, und umgekehrt.

    Richard Freitag
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