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Eilantrag von Zeitung abgewiesen: Juris­ti­sche Ein­schät­zung zum Fall Böh­mer­mann bleibt intern

31.08.2016

Akte bleibt intern (Symbolbild)

© stockpics - Fotolia.com

Das interne Gutachten der Bundesregierung zur Frage der Strafbarkeit des Satirikers Jan Böhmermann bleibt unter Verschluss. Das VG Berlin hat einen Eilantrag des Tagesspiegels abgewiesen.

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Die interne juristische Einschätzung der Bundesregierung zum Schmähgedicht des TV-Satirikers Jan Böhmermann muss nicht veröffentlicht werden. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Berlin beschlossen (Az. VG 27 L 324.16). Die Richter wiesen einen Eilantrag des Tagesspiegels in Teilen ab, mit dem die Zeitung erreichen wollte, Einzelheiten zu erfahren. Die Richter sahen in einer Veröffentlichung die Gefahr einer Vorverurteilung Böhmermanns, berichtete die Zeitung am Mittwoch.

Allerdings habe das Auswärtige Amt Auskunft zu einigen Details zum Zustandekommen des Kurzgutachtens geben müssen. Gegen den inzwischen rechtskräftigen Beschluss von Ende Juli seien von keiner Seite Rechtsmittel eingelegt worden, sagte ein Gerichtssprecher am Mittwoch. Gegen Böhmermann läuft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan. Es geht um ein Gedicht des TV-Moderators über den Staatschef, das Ende März für Wirbel gesorgt hatte. Das LG Hamburg hatte das "Schmähgedicht" in weiten Teilen verboten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Böhmermanns Verhalten Anfang April als "bewusst verletzend" bezeichnet. Die Bundesregierung erteilte der Justiz später die notwendige Erlaubnis, gegen den deutschen Satiriker gemäß § 103 Strafgesetzbuch zu ermitteln.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Eilantrag von Zeitung abgewiesen: . In: Legal Tribune Online, 31.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20440 (abgerufen am: 19.07.2026 )

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