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35513

VG Berlin zur Ausbildung von Medizin-Vorsemestern: Pri­vates Institut darf keine Lei­chen zeigen

21.05.2019

Leiche

(c) Photographee.eu - stock.adobe.com

Ein privates Institut darf angehenden Medizinstudenten im Rahmen eines "Vorsemesters" keine menschlichen Leichenteile vorführen. Das VG Berlin bestätigte am Dienstag ein entsprechendes Verbot des Bezirksamts.

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Das Verwaltungsgericht (VG) Berlin hat einem privaten Institut untersagt, Leichen für die medizinische Fortbildung zu verwenden. Mit dem Urteil wurde am Dienstag die Klage der privaten Einrichtung abgewiesen. Diese wollte das Verbot des Bezirksamts Reinickendorf kippen, was misslang (Urt. v. 21.05.2019, Az. 21 K 957.17).

Bei Kursen in der Einrichtung, die auch Standorte in Köln und München hat, lernten laut Gericht in einem "Vorsemester" angehende Studenten der Medizin an Leichen, die aus den USA stammten. Das Bezirksamt hatte im Sommer 2017 diese Praxis nach einer anonymen Anzeige untersagt. Der Antrag der Einrichtung, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Untersagungsverfügung wiederherzustellen, blieb sowohl beim VG als auch beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg ohne Erfolg.

Das Bezirksamt hatte der Einrichtung die Durchführung anatomischer Sektionen verboten und die Zurschaustellung von Leichen untersagt. Das Institut machte im Eilverfahren aber geltend, im Rahmen der Lehrveranstaltung nur Tierpräparate zu verwenden. Vor dem VG ging es am Dienstag dann nur noch um die Zurschaustellung der Leichen.

Laut Urteil ist das Unternehmen kein anatomisches Institut, wie es das Berliner Sektionsgesetz definiert. Danach dürfen Leichen in anatomischen Instituten nur zum Zwecke der Lehre und Forschung eingesetzt werden. In der privaten Einrichtung ging es jedoch um medizinische Aus- und Fortbildung mit Leichen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Vorsitzende Richter das Verbot des öffentlichen Ausstellens von Leichen aus § 14 Abs. 1 des Berliner Bestattungsgesetzes betont. Die Akademie habe auch keine Ausnahmegenehmigung beantragt.

Der Kläger-Anwalt hatte in der Verhandlung gesagt, die gerichtliche Auseinandersetzung habe den finanziellen Kern des Geschäfts betroffen, es gebe "gewisse Probleme".

dpa/acr/LTO-Redaktion

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VG Berlin zur Ausbildung von Medizin-Vorsemestern: . In: Legal Tribune Online, 21.05.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/35513 (abgerufen am: 16.02.2026 )

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