Druckversion
Mittwoch, 10.06.2026, 02:59 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/vg-arnsberg-klage-gegen-moscheebau-abgewiesen
Fenster schließen
Artikel drucken
3730

VG Arnsberg: Klage gegen Moscheebau abgewiesen

12.07.2011

Der Eigentümer eines Nachbargrundstücks wandte sich mit der Klage gegen die von der Stadt Iserlohn erteilte Baugenehmigung für die Moschee im Gewerbegebiet "Barendorfer Bruch". Wie am Dienstag bekannt wurde, haben die Verwaltungsrichter die Klage abgewiesen.

Anzeige

Die Genehmigung verstoße nicht gegen nachbarschützende Vorschriften des Bauplanungsrechts, so die Richter (Urt. v. 17.06.2011, Az. 12 K 1076/10).

In dem Gewerbegebiet "Barendorfer Bruch" ist eine Moschee mit zwei jeweils 57 Quadratmeter großen Gebetshallen und einem Minarett geplant. Sie soll den etwa 70 in Iserlohn ansässigen Mitgliedern der Ahmadiyya Muslim Glaubensgemeinschaft dienen.

Der Kläger, der auf dem Nachbargrundstück bis 2010 ein Unternehmen betrieb, hatte mit seiner Klage geltend gemacht, bei Errichtung der Moschee müsse er wegen der von seinem Betrieb ausgehenden Störungen befürchten, dass es zu Einschränkungen in der Ausübung seines Gewerbes kommt. Bei einer Genehmigung des Vorhabens sei, auch wegen eines in dem Gebiet bereits vorhandenen evangelischen Gemeindezentrums, damit zu rechnen, dass die im Gewerbegebiet nur ausnahmsweise zulässigen Nutzungen überhand nehmen.

Gebot der Rücksichtnahme nicht verletzt

Diesen Argumenten ist das Verwaltungsgericht (VG) nicht gefolgt. Die Genehmigung sei nicht an den Bestimmungen des 1983 beschlossenen Bebauungsplanes zu messen, weil dieser Plan unwirksam sei. Die in ihm getroffenen Regelung, dass die Gewerbebetriebe im Plangebiet Vorkehrungen treffen müssen, damit bestimmte Lärmgrenzwerte in den angrenzenden Wohngebieten nicht überschritten werden, sei mit den baurechtlichen Vorschriften nicht vereinbar.

Ein derartiger von einer Vielzahl unterschiedlicher Betriebe und Anlagen im Plangebiet insgesamt einzuhaltender "Zaunwert" könne nicht umgesetzt werden. Denn er treffe keine Aussage dazu, welche Emmissionen von einem bestimmten Grundstück im Plangebiet ausgehen dürfen.

Gegen die unter diesen Umständen maßgeblichen Bestimmungen des Baurechts verstoße der geplante Bau nicht. Er verletze insbesondere nicht das baurechtliche Gebot der Rücksichtnahme. Es sei nicht ersichtlich, dass das Unternehmen des Klägers mit unzumutbaren Belästigungen für die geplante Moschee verbunden sei und er daher Beschränkungen seines Betriebes befürchten müsse.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

tko/LTO-Redaktion

 

Mehr auf LTO.de:

EGMR: Beschwerden gegen Minarett-Bauverbot in der Schweiz unzulässig

Diskussion um Anerkennung: Der Islam und das Grundgesetz

VGH Hessen: Islam-Kundgebung darf stattfinden

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

VG Arnsberg: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/3730 (abgerufen am: 10.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Bau- und Architektenrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Islam
  • Gerichte
    • Verwaltungsgericht Arnsberg
Der Messerangreifer Issa al Hasan im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts Düsseldorf, September 2025. 22.05.2026
Terrorismus

BGH verwirft Revision:

Ver­ur­tei­lung des Solingen-Atten­tä­ters ist rechts­kräftig

Der Messerangriff auf dem Solinger Stadtfest schockierte das Land, der Attentäter wurde zu lebenslanger Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Der BGH hat nun letztinstanzlich entschieden.

Artikel lesen
Der inzwischen verurteilte Issa Al H. 18.05.2026
Terrorismus

Drei Kontaktleute als mutmaßliche Unterstützer:

Bun­des­an­walt­schaft ermit­telt nach Solingen-Anschlag weiter

Nach dem Terroranschlag auf das Solinger Stadtfest ist der Attentäter bereits verurteilt. Doch wie nun bekannt wurde, gehen die Ermittlungen weiter. Im Visier sind drei mutmaßliche Unterstützer.

Artikel lesen
Frauen warten hinter Gittern in einem medizinischen Zentrum im Lager al-Hol. 13.02.2026
Extremismus

Was tun die Justiz und Behörden?:

Haft vieler deut­scher IS-Rück­kehrer:innen läuft aus

Die Haftstrafen vieler IS-Rückkehrer:innen sind im Begriff auszulaufen. Was passiert jetzt? Das hat eine Studie erforscht. Was funktioniert, wo es hakt – und was ist mit den IS-Anhänger:innen, die noch gar nicht zurückgekehrt sind?

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch am Flughafen 29.01.2026
Kopftuch

BAG zum Kopftuch:

Ent­schä­d­i­gung für Bewer­berin auf Flug­hafen-Job wegen Dis­kri­mi­nie­rung

Eine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. In diesem Bereich gibt es keine Neutralitätspflicht, so das BAG nun. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend.

Artikel lesen
Älterer Demonstrant in Mailand trägt ein Schild, auf dem steht "Gaza Auschwitz", Juli 2025 06.01.2026
Volksverhetzung

Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe:

"Gaza gleich Ausch­witz" ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete.

Artikel lesen
VGH Hessen 06.01.2026
Kopftuch

Berufung zum VGH Hessen eingelegt:

Kopf­tuch­st­reit um eine Richter-Bewer­berin geht weiter

Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal Kopftuch tragen? Nein, meint die hessische Justiz. Der Fall geht nun zum Verwaltungsgerichtshof Hessen, er könnte auch noch das BVerfG erreichen. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Cor­po­ra­te/M&A

A&O Shearman, Mün­chen und 3 wei­te­re

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Update Familienunternehmen

11.06.2026

Logo von e-fellows.net
Karrieretag Jura München

12.06.2026, München

Treffen der AG Familienrecht

10.06.2026, Bonn

Zwei heiße Eisen des Mietrechts: Sozialwiderspruch (§§ 574 ff. BGB) & Untervermietung

10.06.2026

Vermögensverwaltende Personengesellschaften

11.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH