Der 4. Senat des OVG Schleswig-Holstein hat einen einstweiligen Rechtsschutzantrag der "Hells Angels MC Charter Kiel" abgelehnt. Das Innenministerium des Landes hatte den Verein im Januar dieses Jahres verboten. Die Motorradclub begründete seinen Antrag damit, dass das Ministerium im Hauptsacheverfahren Akten nur unvollständig vorgelegt habe. Dies teilte das Gericht am Montag mit.
Entscheidend sei, ob das Verbot im Ergebnis rechtmäßig sei, so das Oberverwaltugnsgericht (OVG). Dies sei derzeit offen und könne erst im Hauptsacheverfahren entschieden werden. Zwar spreche einiges dafür, dass das Innenministerium Akten nur unvollständig vorgelegt habe. Dies mache aber das Vereinsverbot nicht automatisch rechtswidrig (Beschl. v. 17.08.2012, Az. 4 MR 2/12).
Eine Interessenabwägung falle zu Lasten des Vereins aus. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Hells Angels Kiel bereits jetzt zu den strafrechtlichen Vorwürfen, Stellung nehmen könnten. Eine unzumutbare Rechtsschutzverkürzung sei nicht erkennbar. Bei dieser Sachlage überwiege das öffentliche Interesse an einer effektiven Gefahrenabwehr gegenüber dem Interesse des Vereins, vorläufig weiter aktiv bleiben zu können.
age/LTO-Redaktion
OVG Schleswig lehnt Eilantrag ab: . In: Legal Tribune Online, 20.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6878 (abgerufen am: 05.12.2024 )
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