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Starbucks vor Gericht: 5 Mio. Dollar, weil keine Frucht im Frucht­saft ist?

19.09.2023

Starbucks

Neben Kaffee bietet Starbucks mittlerweile auch diverese andere Getränke an. Foto: wachiwit - stock.adobe.com

Können Verbraucher in einem Mangosaft auch tatsächlich Mango erwarten? Damit wird Starbucks in einer millionenschweren Klage konfrontiert.

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Die amerikanische Konzern Starbucks muss sich vor Gericht einer Sammelklage erwehren, mit der die Irreführung von Verbrauchern durch fehlende Früchte in Fruchtdrinks gerügt wird. Ein Bundesrichter in New York lehnte einen Antrag von Starbucks ab, die Vorwürfe der Kläger abzuweisen. Damit wird sich Starbucks vor dem New York District Court der Klage stellen müssen (Kominis et al v Starbucks Corp, U.S. District Court, Southern District of New York, No. 22-06673). Zuerst hatte Reuters darüber berichtet.

Verbraucher beschweren sich darüber, dass beispielsweise ein als "Mango Dragonfruit" beworbenes Getränk auch tatsächlich Mango enthalten müsse. Tatsächlich seien die Hauptinhaltsstoffe aber Wasser, Traubensaftkonzentrat und Zucker. Eine der Klägerinnen meint, durch diese Irreführung habe sie zu viel für die Getränke bezahlt. Darin liege eine Verletzung ihrer bundesstaatlichen Verbraucherrechte. Die Getränke kosten zwischen 3,95 und 5,95 US-Dollar. Mit ihrer Sammelklage machen die Kläger Schäden in Höhe von mindestens fünf Millionen US-Dollar geltend.

Der für den abgelehnten Antrag von Starbucks zuständige Bundesrichter stellte laut einem Bericht von Forbes fest, dass ein erheblicher Teil aller Verbraucher von den inredestehnden Getränkebezeichnungen in die Irre gefürhrt werden könnte. Starbucks meinte hingegen, die Produktnamen würden die Geschmacksrichtung der Getränke und nicht deren Inhaltsstoffe bezeichnen. Auch würden ihre Mitarbeiter etwaige Unklarheiten ausräumen, soweit Kunden ihnen Fragen zu den Inhaltsstoffen stellen würden.

Jedoch meint der Richter, dass es anders als bei Begriffen wie "vanilla" keinen Anhaltspunkt dafür gebe, "Mango" als Geschmacksrichtung und nicht als tatsächlichen Inhaltsstoff zu verstehen. Auch andere Getränke von Starbucks würden die Inhaltsstoffe ihrer Produktnamen enthalten, beispielsweise im Fall von "Ice Matcha Tea Latte".

Mangels Anhaltspunkten nicht zugelassen wurden Vorwürfe von Betrug und ungerechtfertigter Bereicherung gegen Starbucks. Das Unternehmen bezeichnete die nunmehr zugelassenen Vorwürfe als unzutreffend und haltlos. Man sei bereit, sich vor Gericht dagegen zu erwehren, teilte Starbucks mit.

jb/LTO-Redaktion

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Zitiervorschlag

Starbucks vor Gericht: . In: Legal Tribune Online, 19.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52737 (abgerufen am: 08.11.2025 )

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