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Streit um "Tagesschau"-App geht weiter: ARD legt Berufung gegen Urteil ein

26.10.2012

Im Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App mit den Zeitungsverlagen hat die ARD Berufung gegen das Verbotsurteil des LG Köln eingelegt. Auf der Webseite der Nachrichtensendung teilte der innerhalb der ARD für die Tagesschau zuständige NDR mit, dass die Frist für die Einreichung am kommenden Montag abgelaufen wäre. Das LG hatte der Rundfunkanstalt im September verboten, die "Tagesschau"-App vom 15. Juni 2011 weiter zu verbreiten.

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Das Landgericht (LG) bewertete die App als presseähnlich und folgte damit der Argumentation der Verlage. Das Urteil bezieht sich allerdings nur auf die App dieses einen Junitages im Jahr 2011, wie das Gericht klarstellte. Denn ein
Zivilgericht könne immer nur im Einzelfall entscheiden und keine allgemeinen medienpolitischen Aussagen treffen, erläuterte der Vorsitzende Richter Dieter Kehl.

Wie die ARD auf der Webseite weiter mitteilte, will sie unabhängig von der Berufung gegen das Urteil weiterhin versuchen, den Streit außergerichtlich beizulegen. "Ich bin sehr optimistisch, dass wir uns dann außergerichtlich einigen", sagte WDR-Intendantin Piel bei der "Elefantenrunde" zum Auftakt der Medientage am Donnerstag in München. Es gebe schon einen konkreten Termin für die Gespräche, hieß es auf der ARD-Webseite.

dpa/tko/LTO-Redaktion

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Streit um "Tagesschau"-App geht weiter: . In: Legal Tribune Online, 26.10.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/7399 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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