Der Bundestag hat die Rechte homosexueller Paare gestärkt. Künftig dürfen Schwule und Lesben in eingetragenen Lebenspartnerschaften das bereits adoptierte Kind ihres Partners ebenfalls adoptieren. Damit setzte das Parlament am Donnerstagabend ein Urteil des BVerfG um.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte bereits im Februar 2013 in einem Urteil bemängelt, dass die sogenannte Sukzessivadoption bislang ausschließlich heterosexuellen Ehepaaren vorbehalten war. Dies soll sich nun ändern. Der Bundestag beschloss mit den Stimmen der großen Koalition die Einführung der Sukzessivadoption auch für Homosexuelle in eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Justizstaatssekretär Christian Lange (SPD) sprach von einer "Eins-zu-eins-Umsetzung" des Verfassungsgerichtsurteils - was die Opposition jedoch für nicht ausreichend hält. Linke und Grüne stimmten gegen das Gesetz und forderten das volle Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Eingetragene Lebenspartnerschaften haben nämlich auch nach der jetzt beschlossenen Reform keine Möglichkeit, gemeinsam ein Kind zu adoptieren.
Die CDU-Abgeordnete Sabine Sütterlin-Waack wies die Forderung nach einer vollen Gleichstellung zurück. Es sei noch immer nicht ausreichend geklärt, welche Auswirkungen das Aufwachsen mit gleichgeschlechtlichen Eltern auf das Kindeswohl habe.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Bundestag stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Paare: . In: Legal Tribune Online, 23.05.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12074 (abgerufen am: 10.10.2024 )
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