Der Autovermieter Sixt wirbt seit Montag mit dem Konterfeit von Gustl Mollath. Der 56-Jährige selbst reagiert überrascht, sein Anwalt spricht von einem "dreisten Rechtsbruch" und will dagegen vorgehen. Das Unternehmen sieht sich dagegen auf der sicheren Seite, Mollath sei schließlich eine "öffentliche Person".
Der Fall des Gustl Mollath bewegt seit Monaten die Bundesrepublik. Nun bekommt er eine weitere Facette: Der am vergangenen Dienstag aus der Psychiatrie entlassene Mollath macht jetzt unfreiwillig Werbung.
Der Autovermieter Sixt setzt auf die Popularität des 56 Jahre alten Nürnbergers. Eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung zeigt ein Porträt Mollaths mit dem Text "Wenn hier jemand verrückt ist, dann Sixt mit seinen Preisen". Das Unternehmen hatte in der Vergangenheit wie auch andere Unternehmen wiederholt Politiker unabgesprochen vor seinen Werbekarren gespannt.
Mollaths Anwalt Gerhard Strate sagte am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa, das Zitat in der Anzeige sei frei erfunden. Sein Mandant sei von der Werbeaktion überrascht worden. "Wir werden presserechtlich dagegen vorgehen. Das ist ein dreister Rechtsbruch", unterstrich der Jurist. Vor allem die Verwendung des Begriffs "verrückt" halte er im Zusammenhang mit seinem Mandanten für höchst problematisch.
Sixt bietet Mollath nachträglich Honorar an
Ein Sixt-Sprecher räumte am Montag ein, dass die Werbung mit Mollath nicht abgesprochen sei. Das Unternehmen gehe aber davon aus, dass Herr Mollath mittlerweile eine öffentliche Person sei. Damit sei auch die Werbung ohne sein Einverständnis machbar. Im Gegensatz zu Politikern sehe man aber einen Unterschied - und biete auch deswegen ein Honorar. "Wir werden heute auf Herrn Mollath zugehen und ihm ein Honorar für die Anzeige anbieten."
Auch in den Augen von Verteidiger Strate ist die Werbung mit dem Mollath-Porträt nicht mit früheren Sixt-Webeanzeigen vergleichbar, die prominente Politiker zeigen. "Der Fall Mollath hat andere Komponenten", unterstrich Strate. Daher sei auch die Rechtsprechung zu früheren Sixt-Anzeigen nicht auf den Fall Mollath anwendbar.
Mollath war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen und vor einer knappen Woche entlassen worden. Das Oberlandesgericht Nürnberg hatte auf eine Beschwerde von Mollaths Anwalt hin zugleich angeordnet, das Verfahren gegen den 56-jährigen Maschinenbauer in Regensburg neu aufzurollen. Mit der Aufhebung eines früheren Urteils kam Mollath noch am selben Tag frei.
dpa/mbr/LTO-Redaktion
Werbekampagne: . In: Legal Tribune Online, 12.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9339 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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