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531

Sicherungsverwahrung: DAV fordert klare Abgrenzung zur Freiheitsstrafe

nbu/LTO-Redaktion

14.05.2010

Der DAV sieht sich in seiner Kritik an der Praxis der Sicherungsverwahrung bestätigt. Er fordert eine Ausweitung therapeutischer Maßnahmen und häufigere Überprüfungen.

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Der Präsident Prof. Dr. Wolfgang Ewer des Deutschen Anwaltvereins (DAV) erklärtehttps://www.lto.de/de/html/nachrichten/513/EGMR-weist-deutschen-Widerspruch-zurueck/, dass der Anwendungsbereich der Sicherungsverwahrung in den letzten Jahren kontinuierlich ausgeweitet worden sei.

Eine Reform sei unabhängig von der Entscheidung des EGMR vom 10.05.2010 allein schon überfällig, damit dem ursprünglichen gesetzgeberischen Willen dieser Maßnahme wieder Rechnung getragen werden könne. Statt - wie vom Gesetzgeber ehemals gedacht - als Maßregel im Sinne einer Präventivmaßnahme werde die Sicherungsverwahrung heute als Strafe vollstreckt.

Bei einer Reform gelte es unter anderem zu beachten, dass therapeutische Angebote deutlich ausgeweitet sowie ambulante Maßnahmen zur Vermeidung einer Anstaltsunterbringung implementiert würden. Ebenso sei der zeitliche Abstand zwischen den gerichtlichen Überprüfungen der Sicherungsverwahrung zu verkürzen und eine klare Abgrenzung der Maßnahme als einer schuldunabhängigen Maßregel vom Vollzug einer Freiheitsstrafe vorzunehmen.

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Sicherungsverwahrung: . In: Legal Tribune Online, 14.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/531 (abgerufen am: 14.04.2026 )

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