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SG Berlin zu Unfall in Spanien: Kein Versicherungsschutz bei Sturz auf Jagd nach Dieb

18.06.2013

Wer sich bei der Verfolgung eines Taschendiebs verletzt, steht grundsätzlich unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung. Kein versicherter "Arbeitsunfall" liegt allerdings dann vor, wenn es dem Verfolger nicht in erster Linie um die Festnahme des Straftäters, sondern um die Wiedererlangung des Diebesguts geht, so das SG Berlin.

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Nach Ansicht des Sozialgerichts (SG) Berlin ist zwar versichert, wer sich bei der Verfolgung oder Festnahme eines Taschendiebs persönlich einsetzt. Dieser Versicherungsschutz gilt auch im Ausland. Dem Kläger sei es jedoch nicht in erster Linie um die Verfolgung oder Festnahme gegangen, sondern um die Wiederbeschaffung der geraubten Brieftasche.

Bei einer derartigen "gemischten Handlungstendenz" sei ein sachlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur gegeben, wenn der Versicherte die Verfolgung auch ohne die private Motivation aufgenommen hätte. Diese Voraussetzung sei hier nicht erfüllt, es fehle die "versicherungsbezogene Handlungstendenz". Der Kläger hätte die Täter nicht verfolgt, wenn diese ihm nicht die Brieftasche gestohlen hätten (Urt. v. 12.03.2013, Az. S 163 U 279/10).

Geklagt hatte eine Biotechnologe, der nach einem Kongress in Barcelona mit seiner Verlobten die Stadt erkundete. Nach einem Restaurantbesuch überfielen ihn zwei Männer und stahlen ihm die Brieftasche mit Bankkarten, Personaldokumenten und 120 Euro. Als der Kläger den beiden nachsetzte, stellte ihm einer der Räuber ein Bein. Der Mann stürzte und brach sich den linken Ellenbogen. Spanische Passanten riefen die Polizei, die Täter konnten jedoch entkommen.

Die beklagte Unfallkasse Berlin lehnte es ab, einen versicherten Arbeitsunfall festzustellen. Dem Versicherten sei es ausschlaggebend darum gegangen, sein Eigentum zurückzubekommen. Dem schloss sich das SG Berlin an. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Kläger hat inzwischen Berufung beim Landessozialgericht eingelegt.

tko/LTO-Redaktion

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SG Berlin zu Unfall in Spanien: . In: Legal Tribune Online, 18.06.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8953 (abgerufen am: 05.09.2026 )

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