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19975

Schiedshof in Den Haag zu Hoheitsansprüchen: Chinas Ansprüche im Süd­chi­ne­si­schen Meer unrecht­mäßig

12.07.2016

Friedenspalast in Den Haag, Sitz des Ständigen Schiedshofs

Bild: Wikimedia Commons

Chinas will die Kontrolle im Südchinesischen Meer. Seit Jahren demonstriert das Land Stärke in der Region und auch gegenüber den USA. Der Konflikt ist höchst gefährlich. Nun sprechen die Richter. China reagiert schroff.

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Das internationale Schiedsgericht in Den Haag hat Chinas Hoheitsansprüche auf große Teile des Südchinesischen Meeres zurückgewiesen und Peking damit eine schwere Niederlage beigebracht.

Die Ansprüche Chinas seien nicht gerechtfertigt, urteilte das Ständige Schiedsgericht am Dienstag in Den Haag und gab damit der Beschwerde der Philippinen recht. Es ist das erste internationale Urteil in dem sich seit Jahren aufschaukelnden Konflikt. Die von China mit immer mehr Nachdruck geltend gemachten Ansprüche hatten die Spannungen in der Region verschärft und auch die USA als Schutzmacht der Philippinen auf den Plan gerufen. China kündigte an, das Urteil zu ignorieren. Es sei "null und nichtig", schrieb das Außenministerium in Peking.

China beansprucht mehr als 80 Prozent des rohstoffreichen Gebietes und beruft sich unter anderem auf historische Rechte. Dafür aber sahen die fünf internationalen Richter "keine gesetzliche Grundlage". Die Philippinen begrüßten die Entscheidung als Meilenstein. Die Regierung rief am Dienstag aber gleichzeitig zu "Zurückhaltung und Nüchternheit" auf und setzt nun auf Verhandlungen mit China.

Keine Insel im rechtlichen Sinne

Auch vier andere Anrainerstaaten des Gebietes protestieren gegen die Ansprüche Chinas und fühlen sich dadurch bedroht. China hatte in dem Gebiet Riffe zu künstlichen Inseln aufgeschüttet und dort militärisches Gerät stationiert. China erkennt die Zuständigkeit des Schiedsgerichts nicht an. Das Urteil ist bindend, doch das Gericht hat keinerlei Möglichkeit, die Umsetzung zu erzwingen.

Der Schiedshof urteilte, dass die von beiden Seiten beanspruchten Formationen in dem Meer keine Inseln im rechtlichen Sinne seien. Daher könne China auch keine Ansprüche auf diese sogenannten Spratly-Inseln geltend machen. Die bislang von China beanspruchten Gebiete gehörten vielmehr teilweise eindeutig zur exklusiven Wirtschaftszone der Philippinen, entschieden die Richter. Durch Behinderung des Fischfangs und der Ölförderung der Philippinen in dem Gebiet habe "China die souveränen Rechte der Philippinen in seinen Hoheitsgewässern verletzt".

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Schiedshof in Den Haag zu Hoheitsansprüchen: . In: Legal Tribune Online, 12.07.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19975 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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