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Bundesratsinitiative vorgestellt: Niedersachsen will Missbrauch von Werkverträgen bekämpfen

27.08.2013

Die niedersächsische Landesregierung startet eine Bundesratsinitiative zur Eindämmung von Scheinwerkverträgen. Durch mehr Auskunftsrechte für den Betriebsrat und strengere Kriterien für die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung soll Missbrauch verhindert werden. Der am Dienstag vorgestellte Gesetzentwurf soll im September in den Bundesrat eingebracht werden.

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Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsrat über den Einsatz von Werkvertragsbeschäftigten informiert werden muss und berechtigt ist, ihre arbeitsschutzrechtlichen Interessen zu vertreten. Auch der Ersatz von Stammbeschäftigten durch Werkvertragsarbeitnehmer soll der Zustimmung des Betriebsrats bedürfen. Gleichzeitig soll die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung an strengere Kriterien gebunden werden. Die Initiative soll im September in den Bundesrat eingebracht werden.

Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hofft, dadurch die "Ausbeutung" von Werkvertragsarbeitern zu beenden. "Wann immer wir von Scheinwerkverträgen erfahren, müssen wir dagegen vorgehen. Das ist wie ein Geschwür, das sich durch den deutschen Arbeitsmarkt gefressen hat", sagte Weil dem Handelsblatt. Der Vorstoß solle die bereits auf den Weg gebrachten Bundesratsinitiativen zur Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns sowie zur Bekämpfung des Menschenhandels ergänzen.

Die Verwendung von Werkverträgen wird als Alternative zur Zeitarbeit praktiziert. In letzter Zeit geriet das Modell aber wegen des Missbrauchspotentials in die Kritik. Viele Unternehmen sollen auf diesem Wege versuchen, die Nachteile einer Arbeitnehmerüberlassung umgehen. Dies diene insbesondere dazu, Lohnkosten einzusparen und Billiglöhne zu zahlen.

asc/LTO-Redaktion

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Bundesratsinitiative vorgestellt: . In: Legal Tribune Online, 27.08.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/9445 (abgerufen am: 14.11.2025 )

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