Sachsens Datenschutzbeauftragte wirft der Staatskanzlei vor, sich auf Facebook nicht an die Grundsätze des Datenschutzrechts zu halten, und ordnete die Abschaltung an. Gegen den Bescheid will die Staatskanzlei nun klagen.
Regierungen betreiben Facebook-Seiten, hauptsächlich zu Informationszwecken. So auch die Landesregierung des Freistaates Sachsen, deren Fanpage "facebook.com/Freistaat.Sachsen" knapp 40.000 Follower zählt. Doch ob diese weiterbetrieben werden darf, steht derzeit in der Schwebe: Anfang Juli verfügte die Datenschutzbeauftragte des Freistaates die Abschaltung der Seite wegen Verstößen gegen das Datenschutzrecht. Doch das will die sächsische Staatskanzlei nicht akzeptieren.
"Die Staatskanzlei wird fristgemäß Anfechtungsklage beim Verwaltungsgericht Dresden erheben", sagte der zuständige Amtschef Thomas Popp am Freitag in Dresden. Diese werde am Wochenende eingereicht. Man handele rechtmäßig. Gegen Recht verstoße vielmehr die Untersagung durch die Datenschutzbeauftragte.
Beantragt wird laut Popp, Facebook/Meta zur Klärung der Sache beizuladen und das Verfahren bis zum Abschluss des Musterverfahrens auf Bundesebene auszusetzen. Denn: Auch die Bundesregierung hat von der zuständigen Datenschutzbeauftragten eine entsprechende Rüge kassiert und ging ebenfalls dagegen vor. "Bis zu einem rechtskräftigen Urteil werden wir die Seite weiter betreiben", kündigte Popp an.
Muss die Seitenbetreiberin die Einhaltung des Datenschutzes sichern?
Entgegen der Auffassung der Datenschutzbeauftragten bestehe keine gemeinsame datenschutzrechtliche Verantwortung von Meta und der Staatskanzlei, erklärte er zur Begründung. Meta allein sei für Erhebung und Weiterverarbeitung der Daten rechtlich verantwortlich. Popp kritisierte, der Bescheid berücksichtige nicht den verfassungsrechtlichen Informationsauftrag der Landesregierung und "vernachlässigt die essenzielle Rolle, die soziale Medien als Informationskanäle in der heutigen Gesellschaft" spielten. "Datenschutzbelange dürfen nicht absolut gesetzt und quasi mit der Brechstange durchgesetzt werden."
Die Landes-Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert indes sieht durch den Betrieb einer Facebook-Fanpage nicht nur den Plattformbetreiber Meta in der Pflicht zur ordnungsgemäßen Verarbeitung personenbezogener Daten. Vielmehr bestehe eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Meta und der Betreiberin der Seite, hier: der Landesregierung.
Aus ihrer Sicht kann die Staatskanzlei die Einhaltung der Grundsätze des Datenschutzrechts vorliegend nicht nachweisen, der Schutz der Grundrechte der Bürger sei jedoch essenziell. Öffentlichkeitsarbeit dürfe nur auf rechtmäßige Weise betrieben werden, die Nutzung von Facebook hingegen sei derzeit ohne Rechtsverstöße unmöglich.
dpa/cp/mk/LTO-Redaktion
Wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht: . In: Legal Tribune Online, 04.08.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52423 (abgerufen am: 05.11.2024 )
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