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NRW-Kabinett verabschiedet Sicherheitsgesetze: Das nächste Update in Zeiten des Ter­rors?

11.04.2018

Polizisten einer Hamburger Spezialeinheit

(c) NEWS&ART - stock.adobe.com

Auch NRW zieht bei Verschärfung der Sicherheitsgesetze nach. Der Landtag soll bereits Ende des Monats über ein neues Gesetzespaket entscheiden. Mit dabei: "Unterbindungsgewahrsam" für Gefährder, die elektronische Fußfessel und Messenger-Überwachung. 

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Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen drückt aufs Tempo, um die Anti-Terror-Vorschriften zu erweitern. Das Kabinett habe grünes Licht gegeben, dass das sogenannte Sicherheitspaket schon Ende dieses Monats erstmals im Landtag beraten werden könne, teilte NRW-Innenminister Herbert Reul am Mittwoch mit. "In Zeiten des Terrors" sei es ein wichtiges Ziel, das Gesetz möglichst noch vor der Sommerpause zu verabschieden.

Die Novelle soll unter anderem die Möglichkeiten erweitern, Gefährder vorsorglich festzusetzen. Dafür soll der sogenannte Unterbindungsgewahrsam von derzeit maximal 48 Stunden auf bis zu
einen Monat verlängert werden. Bayern hat sogar eine Dreimonatsfrist. Nach dem islamistischen Anschlag auf dem Berliner Weihnachtsmarkt 2016 hatten zahlreiche Fahnder mangelnde Möglichkeiten beklagt, den tunesischen Terroristen Anis Amri festzusetzen. Hooligans und Kriminelle aus reisenden Banden sollen bis zu sieben Tage, Täter aus dem Bereich häuslicher Gewalt bis zu zehn Tage in Gewahrsam genommen werden.

Zudem soll die Polizei künftig auch auf verschlüsselte digitale Inhalte zugreifen können und Messengerdienste wie etwa WhatsApp auslesen dürfen. Darüber hinaus ist geplant, terroristische Gefährder künftig auch in NRW mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Bislang sind nach Angaben des Ministers für eine lückenlose Observation mehr als 30 Beamte nötig.

Wirklich neu sind die meisten Regelungen nicht, vieles findet sich wortgleich für das Bundeskriminalamt (BKA) im von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode novellierten BKA-Gesetz. Die Reform war genauso gedacht: Als Vorlage für entsprechende Gesetze auch auf Landesebene.

Überwachung auch ohne konkrete Gefahr in Bayern

Die Bayrische Landesregierung will noch einen Schritt weiter gehen. Nach der CSU sollen Polizisten im Freistaat künftig auch dann gegen Bürger ermitteln und deren Daten überwachen können, wenn keine konkrete Gefahr besteht. Eine entsprechende Regelung sieht zumindest das neue Polizeiaufgabengesetz dort vor, das in rund einem Monat im Landtag verabschiedet werden soll. In einer Aussprache warfen SPD, Freie Wähler und Grüne der CSU am Dienstag vor, die Bürgerrechte immer weiter einzuschränken und der Polizei unverhältnismäßige Kompetenzen zuteilen zu wollen.

Die Fraktionschefin der Grünen, Katharina Schulze, kündigte - wie zuvor bereits SPD und Linke - eine Verfassungsklage an. Innenminister Joachim Herrman verteidigte hingehenden den Begriff der "drohenden Gefahr", der nach Ansicht der Kritiker Polizeiaktionen wie Telefonüberwachungen ohne konkrete Hinweise ermöglicht: "Ein frühzeitiges konsequentes Handeln kann zur Gefahrenabwehr notwendig sein."

Bereits im vergangenen Juli hatte die CSU mit ihrer absoluten Mehrheit im Landtag ein neues Polizeiaufgabengesetz beschlossen. Die nun erneut anstehende Novelle soll dem Vernehmen nach bis Ende Mai verabschiedet werden.

dpa/mgö/LTO-Redaktion

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NRW-Kabinett verabschiedet Sicherheitsgesetze: Das nächste Update in Zeiten des Terrors? . In: Legal Tribune Online, 11.04.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/27991/ (abgerufen am: 20.03.2023 )

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