Adresse, Telefonnummer, Gepäckangaben - Daten wie diese werden beim Fliegen häufig verarbeitet. Das soll vor allem im Kampf gegen Terrorismus helfen. Doch gehen manche EU-Staaten dabei zu weit, wie der EuGH entschied.
EU-Staaten, die auf anlasslose Internetüberwachung ihrer Geheimdienste setzen, müssen nach dem Urteil des EGMR strenge Sicherungen vorsehen. Der Gerichtshof verweist auch auf ein BVerfG-Urteil.
Seit 2015 dürfen deutsche Sicherheitsbehörden die Antiterrordatei systematisch auswerten, um neue Erkenntnisse zu gewinnen. Dem BVerfG geht das teilweise zu weit.
Die letzte Entscheidung über den "finalen Rettungsschuss" soll im Norden der einzelne Polizist im Einsatz treffen. Eine Anordnung von oben wird es in Schleswig-Holstein nicht geben. Darauf hat sich die Jamaika-Koalition geeinigt.
Das überarbeitete BKA-Gesetz wird das BVerfG erneut beschäftigen. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat Verfassungsbeschwerde erhoben und kritisiert den Einsatz von Staatstrojanern und die Zusammenführung polizeilicher Datenbanken.
Die neuen Befugnisse im sächsischen Polizeigesetz gehen nach Ansicht der beiden Oppositionsparteien Grüne und Linke zu weit. Nun sind die Verfassungsrichter in Leipzig gefragt.
Online-Durchsuchungen und Quellen-TKÜ: Im Grundsatz sind sich Union und SPD einig, dass der Verfassungsschutz gestärkt werden soll. Trotzdem hat das BMJV einen ersten Entwurf des BMI zunächst zurückgewiesen.
Über neue Befugnisse für die Polizei hatte sich die rot-rote Regierungskoalition in Brandenburg tief zerstritten. Nun hat der Landtag das neue PolG aber verabschiedet – ohne Online-Durchsuchungen und die Überwachung von Messengerdiensten.