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Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen: EU-Kom­mis­sion plant erste Nut­zung von Kon­troll­mög­lich­keit

04.01.2016

Die EU und Polen (Symbolbild)

© TR - Fotolia.com

Die EU-Kommission will Mitte Januar ein Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit in Polen einleiten. Es ist das erste Mal in ihrer Geschichte, dass die EU von dem 2014 eingeführten Mechanismus Gebrauch macht.

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Nach der kritisierten Neuausrichtung des polnischen Verfassungsgerichts und der umstrittenen Reform des nationalen Mediengesetzes will die Europäische Kommission am 13. Januar ein sogenanntes "Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit" (framework for addressing systemic threats to the rule of law) gegen den östlichen Mitgliedstaat einleiten. Es wäre das erste Mal, dass das EU-Organ diese erst 2014 geschaffene Kontrollmöglichkeit nutzt.

Das Verfahren zur Rechtsstaatlichkeit soll es der Kommission ermöglichen, gemeinsam mit dem betreffenden Land Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit zu beseitigen. Es ist in drei Phasen gegliedert. In der ersten sammelt und wertet die Kommission alle relevanten Informationen zum aktuellen Stand der Dinge im Mitgliedstaat aus. Findet sie dabei eindeutige Anzeichen für eine systembedingte Gefahr für die Rechtsstaatlichkeit, wird sie dem betreffenden Staat ihre Einschätzung der Lage präsentieren. Das soll gleichzeitig eine Warnung an den Mitgliedstaat sein, der die Möglichkeit zur Antwort erhält.

Können die Probleme nicht schon in dieser ersten Phase aus der Welt geschafft werden, wird die Kommission eine konkrete Änderungsempfehlung aussprechen. Der gerügte Mitgliedstaat soll dann innerhalb eines festgelegten Zeitrahmens Abhilfe schaffen und die Behörde in der Zeit bis dahin auf dem Laufenden halten. Um den Druck zu erhöhen, wird die Empfehlung publik gemacht. Sollte das Problem auch in dieser zweiten Phase immer noch nicht gelöst sein, kann der Europäische Rat* in einem dritten Schritt die in Art. 7 des EU-Vertrags vorgesehenen Sanktionen gegen den Mitgliedstaat verhängen wie beispielsweise den Entzug der Mitbestimmungsrechte in verschiedenen EU-Gremien.

"Warschau unter Aufsicht" oder "intensiver Dialog mit Partnern?

Gegenüber der Deutschen Presseagentur sagte eine Behörden-Sprecherin, dass im Falle Polens, wie in der ersten Phase des Verfahrens zur Rechtsstaatlichkeit vorgesehen, zunächst nur die nationale Lage bewertet werden soll. Es sei noch zu früh, um über mögliche weitere Schritte unter dem Rechtsstaatlichkeitsmechanismus zu spekulieren. "Wir sind hierzu im intensiven Dialog mit unseren polnischen Partnern", erklärte die Sprecherin. 

In einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung sagte der EU-Digitalkommissar Günther Oettinger, es spreche viel dafür, "dass wir jetzt den Rechtsstaatsmechanismus aktivieren und Warschau unter Aufsicht stellen."

Der polnische Außenminister Witold Waszczykowski wies die Kritik an der polnischen Regierung in einem Interview mit der Bild zurück. Unter der Vörgängerregierung sei ein bestimmtes politisches Konzept verfolgt worden, "das mit traditionellen polnischen Werten nichts mehr zu tun" habe. Die teilweise Neubesetzung des nationalen Verfassungsgerichts und die Bestimmung der Posten in den öffentlich-rechtlichen Medien durch die Regierung hätten vielmehr den Zweck, den Staat "von einigen Krankheiten zu heilen".

Diplomaten in Brüssel weisen darauf hin, dass Polen wie kaum ein anderer Mitgliedstaat von EU-internen Transfers profitiert. Zuletzt erhielt Warschau knapp 14 Milliarden Euro mehr aus der EU-Kasse, als in sie eingezahlt wurde.

ms/LTO-redaktion

*hier war zunächst von der Kommission die Rede; geändert 06.01.2016, 17.12 Uhr

Mit Material von dpa

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Rechtsstaatlichkeits-Verfahren gegen Polen: . In: Legal Tribune Online, 04.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18018 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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