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Berliner Pannenwahl vor dem BVerfG: Wahl­prüf­be­schwerden von CDU/CSU und AfD ein­ge­reicht

09.01.2023

Blick durch ein Fenster mit dem Bundesadler in den Plenarsaal des Bundestages in Berlin.

Die Wahlprüfungsbeschwerden richten sich gegen die Wahl des 20. Deutschen Bundestages im September 2021. Foto: picture alliance / ASSOCIATED PRESS | JAN BAUER

Wegen der chaotischen Zustände bei der Wahl 2021 in Berlin haben AfD und CDU/CSU nach eigenen Angaben ihre angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht.

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Weil es vermehrt zu Pannen bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin gekommen ist, haben die Fraktionen von AfD und CDU/CSU nun nach eigenen Angaben die bereits angekündigten Wahlprüfungsbeschwerden in Karlsruhe eingereicht. Ein Sprecher des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) konnte gegenüber der dpa am Montag zunächst nur den Eingang der Unions-Beschwerde bestätigen. Daneben seien inzwischen acht weitere Wahlprüfungsbeschwerden anhängig. Die Einreichfrist für die Fraktionen endet nach Angaben des Pressesprechers mit Ablauf des 10. Januar.

Sämtliche Beschwerden richten sich gegen die Wahlprüfung durch den Bundestag. Dieser hatte am 10. November mit den Stimmen der Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, dass die Wahl lediglich teilweise wiederholt wird. Betroffen sind demnach 327 der 2.256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1.507 Briefwahlbezirke. Das sind die Bezirke, in denen es nachgewiesen Vorfälle gab.

Die Union wollte ursprünglich, dass in rund 1.200 Bezirken nachgewählt wird. Ein Sprecher der Fraktion sagte auf dpa-Anfrage, dass die Anfang Dezember angekündigte Wahlprüfungsbeschwerde nun eingelegt sei. Die AfD-Fraktion teilte mit, sie habe beantragt, die Bundestagswahl im gesamten Wahlgebiet von Berlin für ungültig zu erklären.

Die Wahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend schließen mussten oder bis weit nach 18.00 Uhr geöffnet blieben. Das betrifft auch das Berliner Abgeordnetenhaus, das damals parallel gewählt wurde. Nach einem Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 16. November muss diese Wahl ganz wiederholt werden. Gewählt werden soll am 12. Februar, die Vorbereitungen laufen bereits.

Aber auch diese Wahlwiederholung ist ein Fall für das Bundesverfassungsgericht: Gegen das Urteil der Berliner Richter sind fünf Verfassungsbeschwerden anhängig. Vier davon sind mit einem Eilantrag verbunden - mit dem Ziel, dass nicht gewählt wird, bis das Karlsruher Verfahren abgeschlossen ist. Im ersten und größten Eilverfahren, das von 43 Klägerinnen und Klägern angestrengt wurde, hat das Gericht sämtlichen Berliner Abgeordneten Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die Frist dafür endet ebenfalls am 10. Januar.

dpa/ku/LTO-Redaktion

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Berliner Pannenwahl vor dem BVerfG: . In: Legal Tribune Online, 09.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50695 (abgerufen am: 24.05.2025 )

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