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Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines Jurastudenten: OVG erklärt Waf­fen­ver­bots­zone in Halle für unwirksam

28.09.2023

Hinweisschild am Riebeckplatz

Bislang zierte dieses Schild den Riebeckplatz in Halle, um auf das Waffenverbot hinzuweisen. Per Verordnung hätte die Polizeiinspektion dieses aber gar nicht anordnen dürfen, entschied nun das OVG Sachsen-Anhalt. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Sebastian Willnow

Per Verordnung hatte die Polizeiinspektion Halle das Führen von Waffen an einem Platz in Bahnhofsnähe verboten. Ein Student ging gegen die Verordnung vor – mit Erfolg. Das OVG sah keine Rechtsgrundlage für eine Waffenverbotszone.

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Das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt (OVG) hat die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Halle für unwirksam erklärt (Urt. v. 28.09.2023, Az. 3 K 208/21). Für eine solche Verordnung gebe es keine rechtliche Grundlage, die Polizeiinspektion Halle hätte diese nicht erlassen dürfen, sagte eine Sprecherin des Gerichts am Donnerstag in Magdeburg.

Die Waffenverbotszone in Halle war die erste in Sachsen-Anhalt. Sie wurde zum 16. Dezember 2020 am Riebeckplatz in der Nähe des Hauptbahnhofs eingerichtet. Somit darf dort niemand Waffen oder Messer mit fester oder feststellbarer Klinge dabeihaben, die mehr als vier Zentimeter lang ist. Rund um den Platz gab es zwischen 2018 und 2020 laut Polizei mehr als 20 Straftaten mit Messern als Tatmittel.

Jurastudent geht gegen Waffenverbot vor

Ein Jurastudent sah dies anders. Er war der Meinung, es fehle an den Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage (hier § 42 Abs. 5 und Abs. 6 WaffG). Insbesondere sei nicht ersichtlich, dass eine wiederholte Begehung von Straftaten am Riebeckplatz gegeben sei. Eine signifikant größere Zahl von Straftaten als in anderen Bereichen der Stadt sei dort nicht erkennbar. Ende 2021 reichte er daher einen Normenkontrollantrag ein. 

Das OVG teilte nun die Auffassung, dass die Verordnung unwirksam sei, allerdings aus einem anderen Grund. Das angegriffene Verbot, Waffen und Messer zu führen, hätte bereits gar nicht unmittelbar durch die Verordnung angeordnet werden dürfen. Lediglich die Möglichkeit, ein solches Verbot durch Verwaltungsakt auszusprechen, hätte in der Verordnung geregelt werden dürfen. 

Sind Waffenverbote diskriminierend?

Die Landtagsabgeordnete Henriette Quade (Die Linke) erklärte, Waffenverbotszonen sorgten nicht für mehr Sicherheit, erweiterten aber die Befugnisse der Polizei massiv. Sie sprach von "diskriminierenden Praktiken". Menschen, die als Migranten wahrgenommen werden, würden weit häufiger kontrolliert als andere Personen. "Ohne irgendein Problem zu lösen, wird damit in den Waffenverbotszonen unnötig viel Personal gebunden, das dringend an anderen Stellen gebraucht wird", sagte Quade. Nötig sei ein Abschied von der Idee der Waffenverbotszonen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, das Bundesverwaltungsgericht könnte noch eingeschaltet werden. Die Waffenverbotszone sei damit nicht sofort weg, sagte die Gerichtssprecherin.

dpa/lmb/LTO-Redaktion

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Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines Jurastudenten: . In: Legal Tribune Online, 28.09.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52808 (abgerufen am: 20.07.2026 )

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