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Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt: Ex-SS-Mann Grö­ning zieht vor das BVerfG

19.12.2017

Oskar Gröning

(c) dpa

Der frühere SS-Buchhalter im Konzentrationslager Auschwitz Oskar Gröning wehrt sich weiter gegen den Antritt seiner Haftstrafe. Nachdem das OLG Celle seine Beschwerde ablehnte, trägt er seine Einwände nun nach Karlsruhe.

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Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning wehrt sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die drohende Haft. "Verfassungsrechtlich ist im Hinblick auf den Gesundheitszustand von Herrn Gröning zu prüfen, ob dessen Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 des Grundgesetzes gewährleistet ist", teilte Grönings Anwalt Hans Holtermannn am Dienstag mit. "Nach Auffassung eines Sachverständigen ist er nicht haftfähig."

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte zuletzt Einwände der Verteidigung des 96-Jährigen abgewiesen. Die Anwälte wollten einen Haftaufschub erreichen. "Der Senat geht auf der Basis eingeholter Sachverständigengutachten davon aus, dass der Verurteilte trotz seines hohen Alters vollzugstauglich ist", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts Ende November.

Im November 2016 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) das Strafurteil des Landgerichts (LG) Lüneburg gegen Gröning bestätigt. Der frühere SS-Mann war vom LG im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Zuvor hatte er eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

Haftantritt nicht mehr in diesem Jahr

Jahrzehntelang waren die in Auschwitz an der Tötung von Häftlingen Beteiligten nicht zur Verantwortung gezogen worden, wenn sie zwar wie Gröning Rad im Getriebe waren, aber nicht selbst getötet hatten. Von den 6.500 SS-Männern, die in Auschwitz über die Jahre ihren Dienst taten, seien so nur 49 verurteilt worden, hatte der Vorsitzende Richter in Lüneburg kritisiert. Dabei habe § 211 Strafgesetzbuch immer eine Verfolgung erlaubt, betonte er am Tag der Urteilsverkündung.

Wann die zuständige Staatsanwaltschaft Hannover Gröning nun die Ladung zum Strafantritt schickt, ist zunächst noch offen. "Die Akten sind heute eingetroffen", sagte Sprecherin Kathrin Söfker am Dienstag. "Ich kann noch nicht sagen, wann es zu einer Ladung kommen wird", erklärte sie. "Ich halte es für unwahrscheinlich, dass wir während der Weihnachtstage oder noch vor Neujahr eine entsprechende Ladung verschicken werden."

Die Einlegung einer Verfassungsbeschwerde hat für sich genommen auch keine aufschiebende Wirkung in Bezug auf den Strafantritt. Gröning könnte aber ggf. im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes nach § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (BVerfGG) dagegen vorgehen.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Verfassungsbeschwerde gegen Haftantritt: . In: Legal Tribune Online, 19.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/26109 (abgerufen am: 14.06.2026 )

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