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Hausarrest unter strengen Auflagen: Oscar Pis­to­rius wird aus Haft ent­lassen

19.10.2015

Oscar Pistorius

Bild: Jim Thurston via wikimedia.org (CC BY-SA 2.0)

Er war Südafrikas Sportidol - und fiel tief: Nach den Siegertreppchen der globalen Sportwelt saß der beinamputierte Ex-Sprinter Oscar Pistorius ein Jahr in Haft. Nun darf er in Hausarrest.

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Der einstige Paralympics-Star, der Sportgeschichte geschrieben hatte, wird beim Abstreifen seines orangefarbenen Gefängnisoveralls am Dienstag fast auf den Tag genau ein Jahr in Haft verbracht haben. Er hatte seine Freundin mit vier Schüssen durch eine geschlossene Toilettentür getötet - im Prozess gab er an, dahinter Einbrecher im gemeinsamen Haus vermutet zu haben. Im Oktober 2014 wurde er dafür zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hat sich aber in Haft gut geführt, daher darf er nach Verbüßung eines Sechstels seiner Strafe in den Hausarrest wechseln.

Der Grund für diese Praxis sind hoffnungslos überfüllte Gefängnisse in einem Land, in dem statistisch jeden Tag 49 Morde passieren. Nachdem der Justizminister sich zunächst gegen eine Gewährung des Hausarrests für Pistorius gesperrt hatte, gab es in den Medien des Landes bereits Befürchtungen, dass diese Verweigerungshaltung Tausenden andere Häftlinge landesweit ebenfalls die vorzeitige Haftentlassung kosten könnte.

Der bis zu den Todesschüssen vom Valentinstag 2013 wohl berühmteste Behindertensportler der Welt genießt den Hausarrest womöglich aber nur wenige Tage. Denn am 3. November steht in Bloemfontein bereits die Berufung der Staatsanwaltschaft zur Verhandlung an. Sie möchte ein härteres Urteil. Ihm könnte dann eine Haftstrafe von bis zu 15 Jahren drohen. Die Anhörung der Parteien dürfte nach Ansicht der Anwältin Karen van Eck kaum länger als drei oder vier Stunden dauern - danach dürfte es dann eine mehrtägige Vertagung geben, bevor das schriftliche Urteil bekanntgegeben wird.

dpa/age/LTO-Redaktion

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Hausarrest unter strengen Auflagen: . In: Legal Tribune Online, 19.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17249 (abgerufen am: 12.06.2026 )

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