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OLG Rostock zu "Letzte Generation": Auf­nahmen von Raf­fi­ne­rie­be­set­zung hätten nicht ver­b­reitet werden dürfen

28.07.2023

Vor Prozessbeginn stehen Mitglieder und Sympathisanten der Gruppe "Letzte Generation" bei einer Mahnwache vor dem Landgericht

Als Motiv für die Besetzungen erklärte die Umweltgruppe damals, die "fossile Zerstörung" stoppen zu wollen, die in eine "Klimakatastrophe" führe. Foto: picture alliance/dpa | Bernd Wüstneck

Im Frühjahr 2022 besetzten Klimaaktivisten von "Letzte Generation" Erdölpumpstationen und drehten Hähne zu, Aufnahmen davon wurden trotz Verbots ins Netz gestellt. Beides war illegal, wie das OLG Rostock nun bestätigt hat.

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Die Besetzung von Erdölpumpstationen der Raffinerie PCK Schwedt und die Verbreitung von Aufnahmen dieser Protestaktionen waren illegal. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Mecklenburg-Vorpommern in Rostock bestätigt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. "Die Protestierer durften gar nicht auf das Gelände", hieß es. Die Berufung der Gruppierung gegen eine entsprechende einstweilige Verfügung des Landgerichts (LG) Neubrandenburg vom Oktober 2022 wurde damit zurückgewiesen.

Das LG hatte auf Antrag der Raffinerie hin entschieden, dass Bilder solcher illegalen Besetzungen nicht veröffentlicht werden dürften. Mitglieder der Gruppe hatten im Frühjahr 2022 mehr als zehnmal Pumpstationen der Erdölleitung Rostock-Schwedt in Lindenhof (Mecklenburgische Seenplatte) und Glantzhof (Vorpommern-Greifswald) besetzt und an Armaturen gedreht. Das sei Hausfriedensbruch und eine Straftat, hatte der Neubrandenburger Richter 2022 im Rahmen der einstweiligen Verfügung entschieden und somit die Illegalität der Aktion festgestellt, deren strafrechtliche Relevanz er in dem Zivilverfahren inzident zu prüfen hatte. Die Bilder der Besetzung hatten die Aktivisten damals trotzdem veröffentlicht.

"Wenn jeder meinen würde, er könne - wenn ihm etwas nicht gefällt - eine Straftat begehen, dann landen wir im Chaos", hatte ein Sprecher des LG die Entscheidung kommentiert. Dem pflichtete das OLG nun bei: Es gebe keinen Rechtfertigungsgrund wie Notwehr, Notstand oder ziviler Ungehorsam für die Besetzung. Entsprechend müsse die klagende Raffinerie die Verbreitung solcher Aufnahmen von den Aktionen nicht dulden, da "kein übergeordnetes Informationsverbreitungsinteresse" bestehe. Bei dauerhaftem Verstoß drohen 250.000 Euro Strafgeld bzw. Ersatzhaft. Man könne für Klimaschutz mit rechtsstaatlichen Mitteln streiten, so das OLG.

Die Erdölleitung kommt vom Ölhafen Rostock und soll der Raffinerie Rohstoffe sichern. Als Motiv für die Besetzungen erklärte die Umweltgruppe damals, die "fossile Zerstörung" stoppen zu wollen, die in eine "Klimakatastrophe" führe. Das Vorgehen der "Letzten Generation", deren Mitglieder sich immer wieder an Straßen festkleben, Flughäfen blockieren oder Kunstwerke beschmieren, ist äußerst umstritten.

dpa/LTO-Redaktion

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OLG Rostock zu "Letzte Generation": . In: Legal Tribune Online, 28.07.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/52366 (abgerufen am: 18.05.2025 )

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