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OLG Naumburg lehnt Antrag der Verteidigung ab: Keine Pause im Halle-Pro­zess

17.11.2020

Der Angeklagte Stephan B. (M) sitzt zu Beginn des 20. Prozesstages zwischen seinen Verteidigern Hans-Dieter Weber (l) und Thomas Rutkowski im Gericht.

picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Ronny Hartmann

Das Verfahren um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle wird nicht ausgesetzt. Das OLG Naumburg lehnte einen entsprechenden Antrag der Verteidigung am Dienstag ab.

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Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg einen Antrag der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt. Diese hatte Anfang November die Aussetzung oder zumindest eine dreiwöchige Unterbrechung beantragt. Dafür sahen die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens und die weiteren Richterinnen und Richter keine Grundlage, wie Mertens am Dienstag sagte. Sie hatte diese Entscheidung schon zuvor in einer vorläufigen Bewertung angekündigt.

Der mutmaßliche Attentäter hatte auf seiner Flucht mit seinem Auto einen Mann angefahren und verletzt, der nun als Nebenkläger am Prozess beteiligt ist. Die Bundesanwaltschaft hatte den Vorfall als fahrlässige Körperletzung angeklagt. Das bezeichneten die elf Nebenklage-Anwälte als "faktische und juristische Fehleinschätzung". Im Prozess hatte sich nach Ansicht der Vertreter des Mannes gezeigt, dass der Angeklagte bewusst und mit der Absicht ihn zu töten auf ihren Mandanten zugehalten habe, als er ihn als Schwarzen erkannt hatte. Die Anwälte hatten deshalb beantragt, auch dafür eine Verurteilung wegen versuchten Mordes in Betracht zu ziehen.

Fußgänger angefahren - noch ein versuchter Mord?

Mertens hatte die Verteidigung Anfang November darauf hingewiesen, dass sie auch in diesem Komplex des Anschlags eine Verurteilung wegen versuchten Mordes erwäge. In solchen Fällen kann die Verteidigung die Aussetzung beantragen, falls sich dadurch eine neue Sachlage ergibt. Dies sei aber nicht der Fall, begründete Mertens die Ablehnung des Antrags. Der Vorgang sei schon in der Anklage beschrieben gewesen, daher seien keine neuen Tatsachen zutage getreten.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte jedoch an der massiven Tür, erschoss daraufhin eine Passantin, später noch einen jungen Mann in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen Verschwörungstheorien begründet. Seit Juli läuft vor dem OLG Naumburg der Prozess, er findet aus Platzgründen in Magdeburg statt.

Nachdem Mertens den Antrag abgelehnt hatte, stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter. Der sollte am Dienstag sein Gutachten ergänzen. Zuvor befragte das Gericht noch einen letzten Sachverständigen, danach sollte die Beweisaufnahme schließen. Ob noch am Dienstag die Plädoyers beginnen können, war zunächst unklar.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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OLG Naumburg lehnt Antrag der Verteidigung ab: . In: Legal Tribune Online, 17.11.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/43446 (abgerufen am: 07.09.2026 )

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