Ein russischer Wissenschaftler aus Augsburg hat nach Auffassung des OLG München für den russischen Geheimdienst recherchiert. Er hatte nach eigenen Angaben unwissend Informationen an einen russischen Agenten weitergeleitet.
Das Oberlandesgericht München (OLG) hat einen Wissenschaftler der Uni Augsburg wegen Spionage für den russischen Geheimdienst zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der heute 30-Jährige habe sich "damit abgefunden, dass er für einen russischen Geheimdienst recherchiert" habe, sagte der Vorsitzende Richter am Mittwoch. Der Haftbefehl gegen den Angeklagten wurde aufgehoben.
Der russische Doktorand hatte im Prozess jede Absicht bestritten und betont: "Ich bin kein Agent." Er habe zwar öffentlich zugängliche Informationen an einen Mitarbeiter des russischen Generalkonsulates in München weitergegeben, der inzwischen als Mitarbeiter des Geheimdienstes SWR enttarnt wurde, der aus der Auslandsabteilung des KGB hervorgegangen war. Der Angeklagte gab aber an, nichts von der Tätigkeit des Mannes gewusst zu haben. Erst bei einem späten Treffen soll er Verdacht geschöpft haben.
Er habe sich nicht vorstellen können, dass der russische Geheimdienst Interesse an Informationen hat, die ohnehin öffentlich zugänglich sind, hatte der Angeklagte gesagt. Das OLG wertete die Weiterleitung der Informationen durch den 30-Jährigen trotzdem als geheimdienstliche Agententätigkeit.
dpa/LTO-Redaktion
OLG München zur Spionage: . In: Legal Tribune Online, 13.04.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/48147 (abgerufen am: 09.10.2024 )
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