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Erste Musterfeststellungsklage erfolgreich: OLG Mün­chen gibt Mie­ter­ve­rein Recht

15.10.2019

Die erste Musterfeststellungsklage hatte Erfolg - im Mietrecht

© MichaelJBerlin - stock.adobe.com

Die Musterfeststellungsklage ist vielen vor allem im Zusammenhang mit dem Abgasskandal ein Begriff. Nun hat die erste Klage dieser Art Erfolg gehabt - im Mietrecht. Das OLG München entschied zugunsten eines Mietervereins.

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Erfolg für die erste Musterfeststellungsklage (MFK) im deutschen Recht: Das Oberlandesgericht (OLG) München hat am Dienstag dem örtlichen Mieterverein Recht gegeben. Der Verein hatte stellvertretend für mehr als 130 Mieter einer Wohnanlage in Schwabing gegen eine drastische Mieterhöhung geklagt, die mit einer Modernisierung begründet wurde.

Die Modernisierung wurde kurz vor Jahresende 2018 angekündigt, erst zwei Jahre später sollte sie umgesetzt werden. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können. Das darf es aus Sicht des OLG allerdings nicht. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter während der Verhandlung.

Die MFK gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die auch als "Verbraucherklage" betitelte Klageart soll es diesen leichter machen, an Schadensersatz zu kommen. Das Risiko übernimmt der klagende Verband.

Der Mieterverein begrüßte das Urteil. "Es ist das erste Musterfeststellungsurteil, das es überhaupt gibt, und ein erster, wichtiger Schritt in die richtige Richtung", sagte der Geschäftsführer des Mietervereins, Volker Rastätter. Die Mieter müssten sich jetzt auf Mieterhöhungen von höchstens drei Euro pro Quadratmeter einstellen. Angekündigt seien zwischen fünf und 13 Euro gewesen. "3 Euro müssten für die meisten stemmbar sein", sagte er.

Das Gericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe zu. Die Immobilienfirma will prüfen, ob sie Rechtsmittel einlegen will. "Ich würde es ganz gern beim BGH sehen", sagte der Anwalt des Unternehmens, Wolfgang Stürzer.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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