Druckversion
Dienstag, 9.06.2026, 16:24 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-muenchen-frequenztausch-br-puls-klassik-rundfunk-staatsvertrag-radio
Fenster schließen
Artikel drucken
23667

Kein Verstoß gegen Rundfunkstaatsvertrag: BR darf Jugend­welle statt Klassik auf UKW-Fre­quenz aus­strahlen

27.07.2017

Radio-Frequenzen

 © dan talson - stock.adobe.com

Der Bayerische Rundfunk will seine Jugendwelle Puls künftig auf der UKW-Frequenz von BR-Klassik senden - und damit das junge Radiopublikum besser erreichen. Dagegen gibt es Widerstand. Eine Klage wies das OLG München nun aber ab.

Anzeige

Der Bayerische Rundfunk (BR) hat im Rechtsstreit mit bayerischen Privatradios um einen BR-internen Frequenztausch einen Etappensieg errungen. Der BR will seine bisher digital verbreitete Jugendwelle Puls künftig auf der bisherigen UKW-Frequenz von BR-Klassik ausstrahlen. Mit dem Frequenzwechsel will der BR ein jüngeres Publikum erreichen, BR-Klassik ist dann nur noch über Digitalradio (DAB+), Kabel, Internet und Satellit zu hören. 

Das Oberlandesgericht (OLG) München wies am Donnerstag die Klage der Privatradios gegen diesen Wechsel ab. Die Anwälte der Privatsender haben aber bereits angekündigt, Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.

Der stellvertretende BR-Intendant und Justiziar des Hauses, Albrecht Hesse, sagte, der BR sehe sich durch die Entscheidung erneut in seiner Auffassung bestätigt, dass der Tausch der UKW-Frequenzen von BR-Klassik und Puls nach dem bayerischen Rundfunkgesetz zulässig ist. Der BR wolle nun die Entscheidung sorgfältig prüfen und mit seinen Gremien bewerten. Der Sender werde das Revisionsverfahren abwarten, da er selbst Rechtssicherheit wünsche. 

Auch Verfassungsgerichtshof wies Klage ab

Dagegen wehren sich rund 40 bayerische Privatsender. Einige sehen sich in ihrer Existenz bedroht, wenn das analoge Jugendprogramm bayernweit kommt. Der BR verstoße mit dem Frequenzwechsel gegen den Rundfunkstaatsvertrag, sagte der Anwalt der Kläger, Axel von Walter. Puls werde digital ausgestrahlt und dürfe nach dem Wortlaut des Rundfunkstaatsvertrags nicht auf eine analoge Frequenz gelegt werden. "Wir haben das Mandat, in Revision zu gehen und werden das auch tun."

Auch das Landgericht München hatte die Klage der Privatradios aber in erster Instanz vor gut einem Jahr abgewiesen. Es stellte fest, dass der BR im Rahmen der Grundversorgung die Aufgabe habe, alle Altersgruppen und damit auch die Jugend zu erreichen. Welcher Schwerpunkt auf welchem Übertragungsweg ausgestrahlt wird, sei weder nach dem Rundfunkstaatsvertrag noch nach dem Bayerischen Rundfunkgesetz vorgeschrieben. Mit diesem Urteil wollte sich ein Großteil der klagenden Sender nicht abfinden und zog vor das OLG.

Erst am vergangenen Freitag hatte der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) eine Popularklage gegen den Frequenztausch abgewiesen. Die Antragsteller - in diesem Fall laut Anwalt Christoph Freiherr von Hutten etwa zehn Liebhaber klassischer Musik - hatten argumentiert, der Tausch verstoße gegen den Rundfunkstaatsvertrag und die bayerische Verfassung. Das sah der VerfGH nicht so: Es handele sich um eine autonome Entscheidung des BR. Dagegen sei keine Popularklage möglich.

dpa/acr/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Kein Verstoß gegen Rundfunkstaatsvertrag: . In: Legal Tribune Online, 27.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23667 (abgerufen am: 09.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Öffentliches Recht
    • Medien
    • Rundfunk
    • Technik
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht München
Urteil (Symbolbild) 02.06.2026
Rechtsstaat

Veröffentlichung von Urteilen:

Im Namen des Volkes – für das Volk?

Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist für Transparenz und Vertrauen in die Justiz unverzichtbar. Aber warum bleibt ein Großteil der Rechtsprechung unveröffentlicht? Automatisierte Verfahren könnten Abhilfe schaffen.

Artikel lesen
Ein Studio von QVC in der Zentrale in Düsseldorf 27.05.2026
Rundfunk

Grundsatzurteil vom OVG NRW zum Teleshopping-Sender QVC:

Ver­kaufs­sen­dungen sind kein "public value"

Der Teleshopping-Sender QVC hat keinen Anspruch auf Aufnahme des Programmes in die Public-Value-Liste. Das OVG in Münster hat in einem Grundsatzurteil entschieden. Vorrangig zu berücksichtigen seien andere Sendungen.

Artikel lesen
Smartphone-Bildschirm mit dem Logo der rechtspopulistischen Nachrichtenplattform "NIUS" 22.05.2026
Diskriminierung

OLG bestätigt 6.000-Euro-Entschädigung gegen Nius:

Wenn Mis­gen­dern zur unwahren Tat­sa­chen­be­haup­tung wird

Trans Personen unter dem falschen Geschlecht anzusprechen, ist von der Meinungsfreiheit meist nicht gedeckt. Es kann sogar eine falsche Tatsachenbehauptung sein, entschied nun das OLG Frankfurt. Ein Bruch mit der bisherigen Rechtsprechung?

Artikel lesen
Das Bild zeigt den Rundfunkbeitrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio, relevant für die bevorstehende Entscheidung des BVerfG. 15.05.2026
Rundfunk

ARD und ZDF erwarten Grundsatzurteil aus Karlsruhe:

BVerfG ver­han­delt im Juni nun doch über Rund­funk­bei­trag

Das BVerfG will im Juni über den Rundfunkbeitrag verhandeln. Das überrascht: Schließlich muss der Rundfunkbeitrag nach der neuesten Empfehlung erst 2027 angehoben werden. Warum pochen die Sender trotzdem auf eine Entscheidung? 

Artikel lesen
EuGH 12.05.2026
Medien

EuGH bestätigt Vergütungsregelung:

Ver­lage dürfen Meta & Co. zur Kasse bitten

Disruption im Mediensektor setzt Verlage unter Druck, gleichzeitig werden Konzerne wie Meta immer stärker. Die EU will für eine gesunde Balance sorgen – der EuGH billigt nun die italienische Umsetzung einer entsprechenden Richtlinie.

Artikel lesen
Aztekenstadion 12.05.2026
Sportwetten

Sportwettenanbieter will live übertragen:

WM-Stream nur für Wett­kunden?

Ein Sportwettenanbieter will die Fußball-WM live übertragen – aber nur für aktive Wettkunden. Jörg Frederik Ferreau meint, so ein Angebot könnte zulassungspflichtiger Rundfunk und unzulässige Werbung für Sportwetten sein.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ka­pi­tal­markt­recht

A&O Shearman, Frank­furt am Main

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) Pa­tent Li­ti­ga­ti­on

A&O Shearman, Mün­chen

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
Se­nior As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­recht

A&O Shearman, Frank­furt/M. und 1 wei­te­re

Logo von Fieldfisher
As­so­cia­te (m/w/d) Cor­po­ra­te M&A

Fieldfisher, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresupdate Erbrecht 2026 – Highlights aus der Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte

09.06.2026

PraxisRadar Verkehrsrecht

09.06.2026

Logo von Fieldfisher
Kündigungsrisiken und Pflichtenkatalog bei Whistleblower-Hinweisen – Was jetzt zu beachten ist

09.06.2026

Deutsche Compliance Konferenz 2026

10.06.2026, Frankfurt am Main

Sicherheiten im Bauvertragsrecht

09.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH