Druckversion
Dienstag, 16.12.2025, 16:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-hamm-beschluss-20u4217-kasko-versicherung-schaden-anspruch-meldepflicht-zeitnah
Fenster schließen
Artikel drucken
24739

OLG verneint Anspruch aus Kaskoversicherung: Schaden muss zeitnah gemeldet werden

27.09.2017

Heck eines Autos

© Christopher Nolan - stock.adobe.com

Weil er angeblich zunächst den Schädiger in Anspruch nehmen wollte, meldete ein Porschefahrer seiner Versicherung einen Schaden erst ein halbes Jahr später. Deswegen bleibt er auf den 5.600 Euro Reparaturkosten sitzen, so das OLG Hamm.

Anzeige

Teilt ein Versicherungsnehmer - in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht - seinem Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. Das hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm in einem nun bekannt gewordenem Beschluss entschieden (v. 21.06.2017, Az. 20 U 42/17).

Der klagende Mann hatte seinen Porsche beim beklagten Versicherer kaskoversichert. Mitte Juni 2016 meldete er diesem einen Schadensfall vom 23.12.2015. Danach sei die linke Seite seines Fahrzeugs streifenartig beschädigt worden, nachdem er den Wagen am Straßenrand geparkt hatte. Den Schaden habe er - so der Kläger - im Januar 2016 begutachten und für rund 5.600 Euro reparieren lassen. Am Tag des Unfalls habe sich ein Zettel mit dem Namen und der Mobilfunknummer des mutmaßlichen Schädigers befunden. Da darüber aber letztlich kein Schädiger ermittelt werden konnte, habe er sich schließlich an seinen Versicherer gewandt.

Der war hingegen der Auffassung, dass er mittlerweile leistungsfrei geworden sei, weil der Kläger seine Anzeigepflicht verletzt habe. Außerdem hielt er das vom Unfallschaden gemachte Foto des Porschefahrers für nicht plausibel und auch das eingeholte Gutachten sei unbrauchbar. Das OLG Hamm entschied nun im Sinne des Versicherers und wies die Klage des Fahrers auf Zahlung einer Entschädigung von 5.300 Euro ab.

Ein halbes Jahr bis zur Schadensmeldung ist deutlich zu lang

Nach Auffassung der Hammer Richter kann bereits dahinstehen, ob sich das Schadensereignis wie vom klagenden Porschefahrer geschildert zugetragen hat. Denn der Mann habe schon versäumt, entgegen der Versicherungsbedingungen den Schaden innerhalb einer Woche gegenüber dem Versicherer anzuzeigen. Dass er vorher den Schädiger über die Angaben auf dem Zettel kontaktieren und in Anspruch nehmen wollte, sei dabei unerheblich. Denn die Verpflichtung zur Schadensmeldung bestehe unabhängig davon, ob später tatsächlich eine Leistung vom Versicherer in Anspruch genommen werde, so die Hammer Richter.

Dafür spräche nicht nur das Interesse des Versicherers, nach zeitnaher Meldung eines Schadens und darauf folgender Inanspruchnahme eigene Ermittlungen aufnehmen zu können. Vielmehr sei allgemein bekannt, dass ein Schaden dem Versicherer immer zeitnah nach Schadenseintritt zu melden sei. Zwar hat der Mann im vorliegenden Fall nach Auffassung des Gerichts zudem von seiner einwöchigen Meldepflicht gewusst. Doch selbst wenn das nicht der Fall gewesen wäre, hätte er nach Ansicht des OLG "nicht ernsthaft darauf vertrauen können, dass eine Meldung etwa ein halbes Jahr nach dem Schadensereignis und nach vollständiger Beseitigung sämtlicher Beschädigungen noch genügen könne."

Auch das vorgelegte Gutachten könne nicht mehr zur Erhaltung seines Anspruchs als Nachweis dafür dienen, dass die verzögerte Anzeige nicht dazu beigetragen habe, dass der Versicherer keine Feststellungen zum Schadensfall und zu ihrer Leistungspflicht mehr treffen konnte. Das Gutachten weise nämlich Fehler auf und auch die Bestätigung des Sachverständigen lasse nicht erkennen, dass fachgerecht repariert worden sei, so das OLG.

ms/LTO-Redaktion

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG verneint Anspruch aus Kaskoversicherung: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/24739 (abgerufen am: 16.12.2025 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Versicherungsrecht
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Auto
    • Straßenverkehr
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Hamm
Stefanie Hubig (SPD) 02.12.2025
Straßenverkehr

Gesetzentwurf von Justizministerin Hubig:

Kfz-Hal­ter­haf­tung soll auch für E-Scooter gelten

Es war schon lange gefordert worden, nun geht die Bundesjustizministerin es an: E-Scooter sollen haftungsrechtlich wie andere Kfz behandelt werden, damit Geschädigte leichter Schadenersatz erhalten. Das betrifft Halter- und Fahrerhaftung.

Artikel lesen
Eine Frau beantwortet eine Frage der theoretischen Prüfung des Führerscheins. 27.11.2025
Verkehrssicherheit

OVG Lüneburg zur theoretischen Führerscheinprüfung:

Bei Täu­schung ist der Lappen sofort weg

Absolviert man die Theorieprüfung nicht selbst, gilt sie als nicht bestanden – egal, wie viele Jahre man danach unfallfrei fährt. Eine "zweite Chance", seine Fahrkünste nachzuweisen, hat man dann auch nicht, so das OVG Lüneburg.

Artikel lesen
Autokauf 12.11.2025
Wucher

OLG Karlsruhe weicht vom OLG München ab:

Ehe­paar ist nach "Sale and rent back"-Wucher 50.000 Euro rei­cher

Autos von Menschen, die Geld brauchen, kaufen und diese gleich an sie zurückvermieten: Die "Sale and rent back"-Masche sorgt für Kontroversen. Weil ein Unternehmer dabei Wucher walten ließ, machte er in diesem Fall jetzt ein dickes Minus.

Artikel lesen
Ein fliegender Fasan 07.11.2025
Nachrichten

OLG Oldenburg zur Betriebsgefahr bei Motorrädern:

Ein flie­gender Fasan ist keine höhere Gewalt

Für Unfallschäden hat das Straßenverkehrsrecht eigentlich eine klare Haftungsverteilung. Aber wer haftet, wenn der Beifahrer auf einem Motorrad stürzt, weil ein Fasan gegen seinen Helm fliegt? Damit hat sich das OLG Oldenburg beschäftigt.

Artikel lesen
Mann fotografiert einen Falschparker mit seinem Smartphone. 06.11.2025
Datenschutz

Vom Hilfssheriff zum Datensünder:

Falsch­parker-Melder muss 100 Euro Scha­dens­er­satz zahlen

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Artikel lesen
Cannabis 06.11.2025
Cannabis-Legalisierung

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot:

"Cannabis-Aus­weis" nach Zoom-Sprech­stunde genügt nicht

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Wolters Kluwer
Le­gal En­gineer (Li­b­ra - Le­gal AI As­si­s­tant) (m/f/d)

Wolters Kluwer , Ber­lin

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Ver­den (Al­ler)

Logo von Oppenhoff
As­so­cia­te (m/w/d) Li­ti­ga­ti­on

Oppenhoff , Köln

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von DFH Gruppe
Voll­ju­ris­ten/Syn­di­kus­rechts­an­walt (m/w/d) für den Be­reich Pri­va­tes...

DFH Gruppe , Sim­mern

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Digitale Kamingespräche: Aus der Höhenluft der Ivy League zurück nach Good Old Europe?

17.12.2025

Aktuelles Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsrecht

16.12.2025

Risikoorientierte Bilanzanalyse für Juristen (5 Zeitstunden)

16.12.2025

Miet- und Bauprozessrecht III – Besondere Verfahrensarten und elektronischer Rechtsverkehr

16.12.2025

Strafbarkeits- und Haftungsrisiken von Organen jur. Personen & faktischer Geschäftsführer

16.12.2025

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH