Druckversion
Thursday, 2.02.2023, 16:28 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/olg-frankfurt-am-main-1u22020-flug-verpasst-lange-wartezeit-sicherheitskontrolle-schadensersatz-geld-bund-brd/
Fenster schließen
Artikel drucken
47412

OLG Frankfurt: Bund haftet bei über­langer War­te­zeit am Flug­hafen

03.02.2022

Die Sicherheitskontrolle an einem Flughafen

Fluggäste müssten sich nicht auf beliebig lange Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle einstellen. Foto: Chalabala - stock.adobe.com

Obwohl zwei Frauen noch früher als empfohlen am Flughafen eintrafen, haben sie wegen langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle ihren Flug verpasst. Der Bund muss ihnen nun Schadensersatz zahlen, findet das OLG.

Anzeige

Bei überlangen Wartezeiten an Sicherheitskontrollen haben Flugpassagier:innen unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Bundesrepublik. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main sprach zwei Frauen Entschädigungen für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu, nachdem sie ihren Fernflug am Frankfurter Flughafen verpasst hatten, obwohl sie sich an die zeitlichen Vorgaben gehalten hatten (Urt. v. 27.01.2022, Az. 1 U 220/20). Grund für die Verzögerung waren die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei organisierten Passagierkontrollen.

Nach Feststellung des Gerichts hatten die beiden Frauen bereits knapp drei Stunden vor dem geplanten Abflug in die Dominikanische Republik am Schalter eingecheckt und sich danach ohne vorwerfbare Verzögerungen auf den Weg zum Flugsteig gemacht – sie hätten sich lediglich noch Gebäck besorgt und die Toilette aufgesucht. Der Flughafen hatte an dem fraglichen Tag einen Check-In zwei Stunden vor Abflug empfohlen. Nach Bekanntgabe des Gates hätten sich die Passagierinnen zur Sicherheitskontrolle begeben, wo sie spätestens 90 Minuten vor Schließung des Gates ankamen. Sie mussten jedoch so lange warten, dass das Boarding ihres Flugs bereits abgeschlossen war.

Die Klägerinnen hielten der Bundespolizei vor, die von privaten Dienstleistern durchgeführten Kontrollen nicht ausreichend organisiert zu haben. Das OLG erkannte in seinem rechtskräftigen Urteil zwar keine Verletzung der Amtspflichten insbesondere zur personellen Ausstattung der Kontrollen an. Allerdings stehe den Passagierinnen ein Schadensersatzanspruch über die Grundsätze der Aufopferung bzw. wegen enteignenden Eingriffs zu. Das sei dann der Fall, wenn eine eigentlich rechtmäßige Maßnahme unmittelbar auf die Rechtsposition des Eigentümers einwirke und zu einem Sonderopfer führe, dass die Schwelle des enteignungsrechtlich Zumutbaren überschreite.

Das sei hier geschehen, der staatliche Eingriff habe zu einem unzumutbaren Sonderopfer geführt. Die Frauen haben wegen langer Wartezeiten ihren Flug verpasst. Ein Fluggast müsse sich nicht auf eine beliebige Dauer einstellen, sondern dürfe sich nach den Empfehlungen des Flughafenbetreibers oder Vorgaben der Fluggesellschaft richten, erklärte das OLG. Das sie im konkreten Fall geschehen, die beiden Frauen seien rechtzeitig gemäß den Empfehlungen am Flughafen erschienen.

pdi/LTO-Redaktion

Mit Material der dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

OLG Frankfurt: Bund haftet bei überlanger Wartezeit am Flughafen . In: Legal Tribune Online, 03.02.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/47412/ (abgerufen am: 06.02.2023 )

Infos zum Zitiervorschlag
Das könnte Sie auch interessieren:
  • LG Köln zu zerkratztem Mercedes - Kein Scha­dens­er­satz nach Sex auf Motor­haube
  • BGH zu Fluggastrechten - Kein Scha­dens­er­satz, wenn Easy­PASS nicht funk­tio­niert
  • Ernteschaden durch abgedriftetes Spritzmittel - Kar­tof­fel­bauer muss Nach­barn 80.000 Euro zahlen
  • Vorverurteilung durch die "objektivste Behörde der Welt" - Wes­halb Berlin einem Bor­dell 100.000 Euro zahlen muss
  • Entschädigung wegen Altersdiskriminierung - Manuel Gräfe gewinnt Pro­zess gegen DFB
  • Rechtsgebiete
    • Verwaltungsrecht
  • Themen
    • Amtshaftung
    • Fluggastrechte
    • Flugverkehr
    • Schadensersatz
  • Gerichte
    • Oberlandesgericht Frankfurt am Main
TopJOBS
Key Ac­co­unt Ma­na­ger Pu­b­lic (Ho­me Of­fice) (m/w/d)

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Dres­den und 4 wei­te­re

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ber­lin

Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d)

Taylor Wessing , Ham­burg

Steu­er­fa­ch­ex­per­te als Kun­den­be­ra­ter (m/w/d) - Soft­wa­re- und Pro­zess­be­ra­tung...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Ber­lin und 1 wei­te­re

Part­ner Ma­na­ger:in An­walts­netz­werk in Teil­zeit (m/w/d)

KLUGO GmbH , Köln

Pro­ject Ma­na­ger - Soft­wa­re Im­p­le­men­ta­ti­on (m/w/d) (Ho­me Of­fice mög­lich) ...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Bun­des­weit

Ju­rist (m/w/d) in Teil­zeit oder Voll­zeit

Niedersächsisches Landvolk , Bre­mer­ha­ven

Re­fe­ren­dar / wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) Stand­ort Ham­burg

Brinkmann & Partner Rechtsanwälte | Steuerberater | Insolvenzverwalter PartG , Ham­burg

Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) Ver­ga­be­recht /...

REDEKER SELLNER DAHS , Bonn

Be­reichs­lei­tung Soft­wa­re Ent­wick­lung - On­li­ne Ac­co­un­ting (m/w/d) -...

Wolters Kluwer Deutschland GmbH , Lud­wigs­burg

Alle Stellenanzeigen
Veranstaltungen
Powerworkshop-Reihe: "Deine Networking-Erfolgsstrategie 2023"

08.02.2023

Digitales MARKENFORUM® 2023 vom 06.-10.02.2023 jeweils von 12—13 Uhr

06.02.2023

Umsatzsteuer national und international

07.02.2023

Fachanwaltslehrgang Steuerrecht im Fernstudium/online

08.02.2023

Vertikale Preisbindung bei Spielwaren- und Kinderwarenherstellern

08.02.2023

Alle Veranstaltungen
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH