Der seit fast dreieinhalb Jahren inhaftierte mutmaßliche NSU-Terrorhelfer Ralf Wohlleben bleibt weiter in Untersuchungshaft. Der BGH lehnte eine Beschwerde seiner Anwälte gegen die Fortdauer der Haft ab.
Der Beschluss erging bereits im Februar, wurde aber erst jetzt zu den Akten im NSU-Prozess am Oberlandesgericht (OLG) München genommen. Das Dokument lag der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vor.
Zur Begründung heißt es, die bisherige Beweisaufnahme im NSU-Prozess bejahe den dringenden Verdacht der Beihilfe zu neun Fällen des Mordes gegen Wohlleben. Außerdem bestehe der Haftgrund der Schwerkriminalität fort. Wohlleben drohe eine hohe Haftstrafe, die im Falle der Verurteilung eine Untersuchungshaft von erheblicher Dauer nicht nur unwesentlich übersteige.
Die Bundesanwaltschaft wirft Wohlleben vor, er habe die Mordwaffe vom Typ "Ceska" beschafft und als "steuernde Zentralfigur" hinter den Taten des "Nationalsozialistischen Untergrunds" gestanden. Hauptangeklagte in dem Prozess ist Beate Zschäpe. Als Zeugen sind am Donnerstag frühere Nachbarn einer Fluchtwohnung des NSU-Trios und ein mutmaßlicher Unterstützer aus der rechtsextremen Szene geladen.
Erst vor kurzem hatte ein neues Detail zum NSU-Mord an Halit Yozgat in Kassel im Jahr 2006 weitere Fragen über die Rolle hessischer Verfassungsschützer aufgeworfen. Der NSA-Prozess kostete bisher bereits 30 Millionen Euro - ein Ende ist derzeit nicht in Sicht.
dpa/age/LTO-Redaktion
BGH lehnt Wohllebens Haftbeschwerde ab: . In: Legal Tribune Online, 19.03.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14994 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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