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Pilotprojekt in NRW: Hosen­ta­sche­nalarm für Gerichts­voll­zieher in Not

30.07.2019

Gerichtsvollzieher (Symbol)

(c) Andrey Popov - stock.adobe.com

Gerichtsvollzieher leben gefährlich: Wo sie auftauchen, treffen sie häufig auf Menschen im Ausnahmezustand. NRW ergreift Maßnahmen, um seine Justizmitarbeiter im Außendienst besser zu schützen.

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Nordrhein-Westfalen testet mobile Alarmgeräte für Gerichtsvollzieher in Notsituationen. Das Pilotprojekt werde in Kürze starten, berichtete das Düsseldorfer Justizministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf. Das Gerät soll demnach neben Gerichtsvollziehern auch Mitarbeiter in ambulanten sozialen Diensten vor Wüterichen schützen. Gedacht sei an ein kleines, unauffälliges Teil, das etwa in der Hosentasche einen stillen Alarm auslösen könne.

Die Vorbereitungen des landesweiten Pilotprojekts liefen bereits in Abstimmung mit den drei Oberlandesgerichten (OLG), erklärte Sprecher Dirk Reuter für das Justizministerium. Die notwendigen Erkenntnisse für eine endgültige Entscheidung würden bis zum nächsten Jahr gesammelt. Im Bezirk des OLG Köln werde zudem ein Modell erprobt, um schockierten Mitarbeitern Zugang zu einer Telefonberatung anzubieten.

Generell sind Justizmitarbeiter seit einem Jahr berechtigt, ein Beratungsangebot des psychosozialen Unterstützungsteams der Polizei in Anspruch zu nehmen, das auch die Finanzverwaltung nutzt. Diese Erfahrungen würden nun ausgewertet.

Der Bund der Gerichtsvollzieher hat immer wieder Attacken auf seine Mitglieder angeprangert und einen besseren Schutz der Justizmitarbeiter im Außendienst gefordert. Inzwischen ist nach Angaben des Ministeriums Vieles in Angriff genommen worden.

Die Formulare, mit denen die Justiz Gerichtsvollzieher beauftragt, Forderungen zu vollstrecken, können nun um besondere Hinweise zur potenziellen Gefährlichkeit von Schuldnern ergänzt werden. Allerdings seien die neuen Vordrucke noch nicht in allen Behörden im Einsatz, sagte Reuter. Auch das Bundesjustizministerium wolle diese Anregung aufgreifen.

Auskünfte aus dem Bundeszentralregister?

Das Innen- und Justizministerium in NRW suchten darüber hinaus eine rechtssichere Möglichkeit, wie Gerichtsvollzieher verdachtsunabhängige Auskünfte aus dem Bundeszentralregister abfragen könnten. Dabei sollten allerdings weder Registerauszüge über gefährliche Schuldner übermittelt noch konkrete Inhalte bekanntgemacht werden. Stattdessen soll ein Eintrag nur bestätigt werden, wenn es Anhaltspunkte für einen gewalttätigen Übergriff oder Widerstand gegen Gerichtsvollzieher gäbe, so dass diese sich dann an die örtliche Polizeibehörde wenden und sich um ihre Sicherheit kümmern könnten.

Das Justizministerium verwies außerdem auf "ein auskömmliches Angebot an verhaltensorientierten Seminaren, insbesondere zum Verhaltensmanagement im Schuldnerkontakt". Hier würden interkulturelle Kompetenzen vermittelt sowie deeskalierende Kommunikationstechniken und Eigensicherung eingeübt - etwa für den Extremfall, dass Kinder weggenommen werden müssen oder eine Zwangsräumung ansteht.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Pilotprojekt in NRW: . In: Legal Tribune Online, 30.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36753 (abgerufen am: 09.06.2026 )

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