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92-Jähriger vor der Jugendstrafkammer: Ange­klagter bekennt sich zur Ver­gan­gen­heit als SS-Wach­mann

17.10.2019

Stacheldrahtzaun

© ChiccoDodiFC - stock.adobe.com

Zum Auftakt eines Prozesses um Verbrechen im Konzentrationslager Stutthof hat sich der 92 Jahre alte Angeklagte zu seiner Vergangenheit als SS-Wachmann bekannt. Vorgeworfen wird dem Rentner, Beihilfe zum Mord an 5.230 Menschen geleistet zu haben.

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Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat gegen einen in Hamburg lebenden 92-jährigen Mann Anklage wegen Beihilfe zum Mord in 5.230 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen erhoben. Der Rentner soll zwischen August 1944 und April 1945 als SS-Wachmann im Konzentrationslager Stutthof in der Nähe von Danzig die heimtückische und grausame Tötung insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt haben. Er habe mit einer Waffe Dienst auf den Wachtürmen verrichtet und Arbeitskommandos von Häftlingen bewacht, sagte Oberstaatsanwalt Lars Mahnke. Der Angeklagte habe teilweise bis ins Detail Kenntnis von den Erschießungen gehabt.

Nach Angaben seines Verteidigers ist der Mann im Sommer 1944 als 17-Jähriger zur Wehrmacht eingezogen worden und habe dann, weil er nicht kriegsverwendungsfähig war, den Marschbefehl nach Stutthof bei Danzig bekommen. "Er war zu dieser Zeit nicht freiwillig in die SS eingetreten, er hat sich den Dienst im Konzentrationslager nicht ausgesucht", so der Anwalt am Donnerstag vor der Jugenstrafkammer am Landgericht Hamburg. Der Mann bestätigte, dass die Erklärung in seinem Namen abgegeben wurde.

Wie die Staatsanwaltschaft in einer Presseerklärung mitgeteilt hatte, gehörte es zu den Aufgaben des zur Tatzeit 17- bzw. 18-Jährigen im Rahmen des Wachdienstes, die Flucht, Revolte und Befreiung von Häftlingen zu verhindern. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm deshalb vor, als "Rädchen der Mordmaschinerie" in Kenntnis aller Gesamtumstände dazu beigetragen zu haben, dass der Tötungsbefehl umgesetzt werden konnte. Aufgrund seines damaligen Alters wurde der in Danzig geborene Mann vor einer Jugendstrafkammer des Landgerichts Hamburg als Schwurgericht angeklagt.

hs/LTO-Redaktion

mit Material von dpa

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92-Jähriger vor der Jugendstrafkammer: . In: Legal Tribune Online, 17.10.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/38241 (abgerufen am: 09.08.2026 )

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