Druckversion
Dienstag, 12.05.2026, 21:11 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/mieterhoehung-wohnwertverbesserungen-durch-den-mieter-bleiben-aussen-vor
Fenster schließen
Artikel drucken
915

Mieterhöhung: Wohnwertverbesserungen durch den Mieter bleiben außen vor

cd/LTO-Redaktion

07.07.2010

Wohnwertverbesserungen, die ein Mieter vorgenommen und finanziert hat, dürfen bei einer Mieterhöhung nicht berücksichtigt werden. Der Vermieter muss die ortsübliche Vergleichsmiete so ermitteln, als wären die Verbesserungen nicht vorhanden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Anzeige

Der Beklagte des vom Bundesgerichtshof (BGH) entschiedenen Rechtsstreits ist seit 1976 Mieter einer Wohnung in Hamburg. Aufgrund einer im Mietvertrag enthaltenen Verpflichtung baute er in die Wohnung auf eigene Kosten ein Bad und eine Sammelheizung ein.

Im Februar 2008 verlangte die Vermieterin Zustimmung zu einer Erhöhung der Nettomiete von 450 Euro auf 539 Euro monatlich. Zur Begründung nahm sie auf den Mietspiegel der Stadt Hamburg Bezug und ordnete die Wohnung in das Rasterfeld C 4 ein. Dieses Rasterfeld bezieht sich auf Wohnungen mit Bad und Sammelheizung. In drei vorangegangenen Mieterhöhungsverlangen seit 1992 hatte die Vermieterin dagegen auf die ortsübliche Vergleichmiete für Wohnungen ohne Bad und Sammelheizung abgestellt.

Das Amtsgericht gab der Klage der Vermieterin statt. Das Landgericht wies die Berufung des Mieters zurück.

Die dagegen gerichtete Revision des Mieters hatte jetzt Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs entschied, dass die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB) für die Wohnung des Beklagten anhand vergleichbarer Wohnungen zu ermitteln ist, die nicht mit Bad und Sammelheizung ausgestattet sind.

Wohnwertverbesserungen, die der Mieter vorgenommen und finanziert hat, sind bei der Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete nicht zu berücksichtigen, wenn nicht die Parteien etwas anderes vereinbart haben oder der Vermieter dem Mieter die verauslagten Kosten erstattet hat. Die vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Wohnwertverbesserung bleibt bei der Ermittlung der Vergleichsmiete auch dann unberücksichtigt, wenn sie – wie hier – auf einer vertraglichen Verpflichtung beruht. Anderenfalls müsste der Mieter die Ausstattung seiner Wohnung im Ergebnis doppelt bezahlen, zunächst beim Einbau entsprechend der vertraglichen Verpflichtung und später nochmals durch eine auch auf diese Ausstattung gestützte Mieterhöhung.

Die Sache ist an das Landgericht zurückverwiesen worden, damit festgestellt werden kann, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für die betroffene Wohnung ohne Berücksichtigung von Bad und Heizung ist.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Mieterhöhung: . In: Legal Tribune Online, 07.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/915 (abgerufen am: 12.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Miet- und WEG-Recht
    • Mieterhöhung
Justizministerin Stefanie Hubig an ihrem Platz im Bundestag 06.03.2026
Mietwohnung

Hubig will Mieter schützen:

Neues Hei­zungs­ge­setz als Kos­ten­falle

Gasheizung statt Wärmepumpe: Auf Mieter könnten wegen des von der schwarz-roten Regierungskoalition geplanten neuen Heizungsgesetzes hohe Energiekosten zukommen. Die Bundesjustizministerin will das verhindern.

Artikel lesen
Vermieter übergibt Mieter den Schlüssel 09.02.2026
Mietrechtsreform

Möblierung, Index-Limit, Schonfrist-Rettung:

Jus­tiz­mi­nis­te­rium plant große Reform im Miet­recht

Möblierte Wohnungen, Kurzzeitmieten und Indexverträge gelten als Schlupflöcher, um die Mietpreisbremse zu umgehen. Ein Gesetzentwurf soll sie schließen – mit Obergrenzen, neuen Auskunftspflichten und erweitertem Kündigungsschutz.

Artikel lesen
Eine Frau spricht ernsthaft über Mietrechtspläne, kritisiert deren mangelnde Weitsicht und als mutlos bezeichnet. 22.12.2025
Mietrechtsreform

Kritik an Hubigs Plänen zum Mietrecht:

"Dop­pelter Sys­tem­bruch" und "mutlos"

Neue Regelungen für Indexmieten, Kurzzeitmietverträge und möblierten Wohnraum: Die Bundesjustizministerin will mit Änderungen zum Mietrecht vor allem die Stellung von Mietern stärken. Einige Maßnahmen stoßen auf Kritik.

Artikel lesen
Mietshäuser in München 26.06.2025
Mietpreisbremse

Bundestag beschließt neue Laufzeit:

Miet­p­reis­b­remse bis 2029 ver­län­gert

Die Mietpreisbremse gilt weiterhin: Der Bundestag hat beschlossen, die Regelung in angespannten Wohnungsmärkten bis Ende 2029 zu verlängern.

Artikel lesen
Der Römerberg in Frankfurt am Main 22.11.2023
Mietvertrag

OLG Frankfurt zur Auslegung eines Mietvertrags:

Keine Spende, keine Miete

Eine Vermieterin spendete einem Museum regelmäßig, wodurch dieses wiederum die Miete begleichen konnte. Doch dann blieb die Spende aus. Das Aus für die Kulturinstitution? Das OLG entschied nun: Das Museum muss weder raus noch zahlen.

Artikel lesen
Modernisierungsmaßnahmen 05.01.2023
Mieterhöhung

BGH zu formellen Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung:

Nach­voll­ziehbar, aber nicht detail­liert

Will der Vermieter nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete erhöhen, muss die Mieterhöhungserklärung für den Mieter nachvollziehbar sein. Eine Einzelaufstellung aller Kosten ist dafür nicht erforderlich, wie der BGH entschied. 

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von A&O Shearman
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) im Be­reich Steu­er­recht

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) In­fra­struc­tu­re, En­er­gy, Re­sour­ces &...

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB
zwei Rechts­an­wäl­tin­nen / Rechts­an­wäl­te Öf­f­ent­li­ches Wirt­schafts­recht /...

AntweilerLiebschwagerNieberding PartG mbB, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d)...

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Steu­er­recht

CMS, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ge­sell­schafts­recht

Hogan Lovells International LLP, Düs­sel­dorf

Logo von Dentons
Rechts­an­walt (m/w/d) M&A / En­er­gy

Dentons, Ber­lin

Logo von Linklaters
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) mit Be­ruf­s­er­fah­rung im Be­reich Pri­va­te Equi­ty...

Linklaters, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Referendartag beim Finanzgericht Köln

19.05.2026, Köln

START SMART - Dein Fahrplan in die Unabhängigkeit: I. Vorsorge

12.05.2026, Köln

Green Claims: Umweltaussagen rechtssicher gestalten

12.05.2026

Logo von e-fellows.net
LL.M. Forum

12.05.2026

ZPO II

12.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH