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20424

Auflieferungsverfahren gegen Kim Dotcom: Gerichts­ver­hand­lung darf gest­reamt werden

30.08.2016

Kim Dotcom im Jahr 2013

Bild: Robert O'Neill, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom darf die Gerichtsverhandlung über seine Auslieferung an die USA live streamen, entschied ein Gericht in Neuseeland. Die USA werfen dem Megaupload-Gründer massive Urheberrechtsverletzungen vor.

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Der deutsche Unternehmer Kim Dotcom darf die Verhandlung über seine Auslieferung an die USA live aus einem neuseeländischen Gerichtssaal ins Internet übertragen. Ein Richter gab dem Antrag des gebürtigen Kielers am Dienstag statt. Schmitz, wie Dotcom mit bürgerlichen Namen heißt, wehrt sich gegen einen Auslieferungsbescheid aus dem vergangen Jahr. Ein Gericht hatte einer Auslieferung an die USA zugestimmt.

Dotcoms Anwalt Ira Rothken zeigte sich gegenüber der Associated Press mit der Entscheidung zufrieden. Am Mittwoch soll die Verhandlung auf YouTube übertragen werden. "Das ist Demokratie vom feinsten", so der Anwalt. Allerdings stimmte das Gericht der Übertragung nur mit einer 20-minütigen Verzögerung zu, um etwaiges unzulässiges Vorbringen aussparen zu können; so soll vermieden werden, dass eine Jury in einem etwaigen späteren Verfahren in den USA durch den Stream beeinflusst wird. Dotcom selbst sprach auf Twitter von einem "Meilenstein". Nun könne sich jeder sein eigenes Bild vom "Fehlverhalten und den Lügen" der US-Regierung in seinem Fall machen.

Dotcom wurde 2012 in Neuseeland verhaftet. Dem Gründer des Filesharing-Dienstes Megaupload werden von der US-Justiz massive Copyrightverstöße zur Last gelegt. Megaupload wurde laut US-Staatsanwaltschaft von den meisten Usern genutzt, um illegal Filme und Musik hoch- und  runterzuladen; das FBI geht davon aus, dass das Portal die Kreativindustrie über 500 Millionen Dollar gekostet und seinen Betreibern 175 Millionen Dollar eingebracht hätte.

Für etwaige Urheberrechtsverstöße sei er aber nicht persönlich verantwortlich, meint Dotcom – man habe die von den Nutzern hochgeladenen Inhalte soweit kontrolliert, wie dies zumutbar und möglich gewesen sei. Zudem habe er sich nicht in den USA zu verantworten. Er habe dort nie gelebt, sei nie dorthin gereist und habe auch nie eine Firma dort gegründet, heißt es auf seinem Twitteraccount. 

acr/LTO-Redaktion

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Auflieferungsverfahren gegen Kim Dotcom: . In: Legal Tribune Online, 30.08.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/20424 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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