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Streit um Ferienhaus von Innenminister: Caf­fier muss sich kri­ti­sche Debatte gefallen lassen

14.08.2019

Blick über Usedom

(c) steschum - stock.adobe.com

Wo noch vor einigen Jahren Wasservögel brüteten, stehen heute schmucke Ferienhäuser. Eines davon gehört Innenminister Lorenz Caffier. Ein Kommunalpolitiker nannte die Bauten "rechtswidrig". Das durfte er auch, entschied das LG Stralsund.

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Im Streit um die Rechtmäßigkeit der Errichtung seines Ferienhauses auf der Insel Usedom hat der Mecklenburg-Vorpommersche Innenminister Lorenz Caffier (CDU) eine juristische Niederlage einstecken müssen. Das Landgericht (LG) Stralsund wies eine Unterlassungsklage des Ministers am Dienstag als unbegründet zurück. Damit hatte dieser Äußerungen verbieten lassen wollen, sein Ferienhaus sei rechtswidrig im Uferbereich des Boddens errichtet worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Unterlassungsklage Caffiers, der auf Anweisung des Gerichts zur Verhandlung erschienen war, richtete sich im konkreten Fall gegen den SPD-Kommunalpolitiker Günther Jikeli. Dieser hatte nach Angaben des Gerichts sinngemäß erklärt, dass er die Errichtung der privaten Ferienhäuser in einem Naturschutzbereich für illegal halte. Dies sei als Werturteil und nicht als Tatsachenbehauptung zu betrachten, urteilten die Richter. Nach Überzeugung Caffiers lief der Bau rechtmäßig. Darüber hatte das Gericht in dem Verfahren aber nicht zu urteilen.

Wie ein Sprecher des Gerichts sagte, stellten die Richter mit ihrem Urteil das Recht der freien Meinungsäußerung über das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. Der Vorwurf habe die Stufe der Schmähkritik oder Beleidigung nicht erreicht. Die freie Rede hingegen sei essenziell für den öffentlichen Diskurs und zentraler Bestandteil der freiheitlichen Grundordnung. Caffier müsse aufgrund seiner herausgehobenen Stellung in der Landespolitik akzeptieren, dass die Öffentlichkeit ein hohes Interesse auch an seiner privaten Lebensführung habe und er mit vergleichbaren "Angriffen" zu rechnen habe.

Jikeli: "Offenkundig gegen Naturschutzbestimmungen verstoßen"

Jikeli zeigte sich erfreut über das Urteil, mit dem die Richter nach einem Abwägungsprozess klar die Meinungsfreiheit gestärkt und auch die Stellung von Kommunalpolitikern gefestigt hätten. Die Diskussion um die Rechtmäßigkeit des Baus mehrerer Ferienhäuser im Schilfgürtel habe für ihn auf Tatsachen beruht. "Es hat Aufschüttungen im Uferbereich gegeben und damit wurde offenkundig gegen Naturschutzbestimmungen verstoßen", sagte Jikeli.

Nun gehe es darum aufzuklären, wer die Aufschüttungen, die den Bau erst ermöglichten, veranlasst und bezahlt habe. Dazu wolle er Einsicht in die fraglichen Behördenakten nehmen, kündigte Jikeli an. Dies sei ihm auf Betreiben Caffiers seit Februar verwehrt gewesen.

Caffier hatte nach eigenen Aussagen das Grundstück 2006 erworben, als er noch nicht Minister war. Das SPD-geführte Infrastrukturministerium in Schwerin fand beim Bau des Ferienhauses keine Gesetzesverstöße, wie aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Landtag vom Januar 2019 hervorgeht.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Streit um Ferienhaus von Innenminister: . In: Legal Tribune Online, 14.08.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/37025 (abgerufen am: 13.08.2026 )

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