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Weil er sich Böhmermanns Gedicht zu eigen machte: Erdo­gan geht weiter gegen Springer-Chef Döpfner vor

30.05.2016

Der türkische Präsident Erdogan

OZAN KOSE / AFP

Springer-Chef Mathias Döpfner hatte sich Jan Böhmermanns Schmähgedicht "in jeder juristischen Form zu eigen gemacht". Das geht in Ordnung, so das LG Köln. Gegen dessen Entscheidung hat Erdogan nun Beschwerde eingelegt.

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Der Rechtsstreit zwischen dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan und Springer-Chef Mathias Döpfner wird die Gerichte weiter beschäftigen. Erdogan habe über seinen Anwalt Prof. Ralf Höcker beim Kölner Landgericht (LG) Beschwerde gegen einen Beschluss der rheinischen Richter eingelegt, sagte eine Gerichtssprecherin am Montag auf Anfrage. Das LG Köln hatte am 11. Mai einen Antrag Erdogans auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Vorstandschef des Medienhauses Axel Springer zurückgewiesen. Döpfners Äußerungen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Das Gericht prüfe nun, ob es der Beschwerde abhelfe, also seine vorherige Entscheidung gegebenenfalls ändere. Treffe das LG keine solche Abhilfe-Entscheidung, werde es die Beschwerde dem Oberlandesgericht (OLG) Köln weiterleiten.

Die von Medienrechtler Höcker bereits am 11. Mai angekündigte sofortige Beschwerde sei am vergangenen Freitag eingegangen, sagte Gerichtssprecherin Christina Harpering.

Döpfner hatte in einem offenen Brief an den in der Kritik stehenden Satiriker Jan Böhmermann erklärt: "Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen." Döpfner betonte Mitte Mai, er nehme nichts zurück.

Böhmermann hatte am 31. März in seiner Show "Neo Magazin Royale" ein als Satire angekündigtes Schmähgedicht über Erdogan vorgetragen und dadurch erheblichen Wirbel ausgelöst.

dpa/ms/LTO-Redaktion

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Weil er sich Böhmermanns Gedicht zu eigen machte: . In: Legal Tribune Online, 30.05.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19492 (abgerufen am: 09.12.2025 )

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