Der Prozess wegen Steuerhinterziehung gegen den früheren Automanager Bernd Pischetsrieder wird gegen die Zahlung von 100 000 Euro eingestellt. Es gäbe Zweifel daran, dass der 63-Jährige vorsätzlich falsche Angaben beim Finanzamt gemacht habe, sagte der Vorsitzende Richter am LG am Dienstag.
Pischetsrieder und auch die Staatsanwaltschaft stimmten der Entscheidung des Gerichts zu. Staatsanwalt Achim von Engel machte allerdings aus seinem Unmut kein Hehl, dass es überhaupt zu diesem Prozess kommen musste. "Wenn uns der Steuerberater während des Ermittlungsverfahrens zur Verfügung gestanden hätte, hätten wir uns hier nicht sehen müssen", sagte er nach Prozessende. Pischetsrieder habe den Steuerberater jedoch erst zur Verhandlung von seiner Schweigepflicht entbunden. Die Kosten des Verfahrens übernehme die Staatskasse, also der Steuerzahler.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Ex-Manager vorgeworfen, in den Jahren 2000 bis 2003 insgesamt etwa 234 000 Euro Einkommensteuer hinterzogen zu haben. Im Detail ging es darum, dass Pischetsrieder Schuldzinsen aus Darlehen für diverse Immobilienobjekte in München und Chemnitz sowie für ein eigen genutztes Anwesen in Breitbrunn am Chiemsee umgeschichtet und so seine Steuerlast gemindert haben soll. Pischetsrieder hat den monierten Betrag inzwischen bezahlt, die Forderung der Finanzbehörden allerdings beim Finanzgericht angefochten.
Teil der Verantwortung bei den Finanzbehörden
Der Ex-Manager hatte zum Prozessauftakt am Montag bestritten, absichtlich unwahre oder unkorrekte Angaben beim Finanzamt gemacht zu haben. Das Gericht glaubte ihm und sah einen Teil der Verantwortung auch bei den Finanzbehörden. "Die Frage ist, wie viel muss der Steuerpflichtige erklären? Muss er dem Finanzamt mundgerecht alles servieren, oder muss das Finanzamt selber mal genau hinschauen?", fragte der Vorsitzende Richter in der Begründung seiner Entscheidung.
Er betonte, das Gericht "hätte bei jedem anderen Angeklagten auch so entschieden, das hat nichts mit dem verhältnismäßig bekannten
Angeklagten zu tun." Die Geldauflage wird zugunsten gemeinnütziger Organisationen aufgeteilt. Endgültig wird das Verfahren eingestellt, sobald die Zahlung erfolgt ist.
Pischetsrieder war von 1993 bis 1999 BMW-Chef, musste dort aber nach der kostspieligen Übernahme der britischen Rover Group gehen. Auch bei VW hatte der Manager nur kurz Erfolg. Er hatte dort 2002 den Chefsessel von Ferdinand Piëch übernommen, dessen Rückendeckung jedoch bald verloren. 2006 musste er das Wolfsburger Unternehmen verlassen.
dpa/tko/LTO-Redaktion
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LG München II: . In: Legal Tribune Online, 25.10.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/4650 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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