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LG Köln: Keine Kutten bei Rocker-Pro­zessen

13.03.2017

Mitglieder eines Rockerclubs in Berlin

Bild: Peter Kuley, WikimediaCommons, CC BY-SA 3.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Vor dem Kölner Landgericht sitzen im März mutmaßliche Mitglieder eines Rockerclubs auf der Anklagebank. Ihre Kutten dürfen sie während des Prozesses nicht tragen, wie das Gericht entschied.

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Das Kölner Landgericht (LG) hat für zwei anstehende Prozesse gegen mutmaßliche Mitglieder der Hells Angels das Tragen von Rocker-Kutten verboten.

Zur Begründung führte Gerichtssprecher Jan F. Orth am Montag aus: "Jegliche Symbolik für eine angebliche Machtposition oder zur Untermauerung einer bestärkenden Gruppenzugehörigkeit gemünzt auf ein bestimmtes Strafverfahren sind im Haus der Justiz fehl am Platz". Es gehe um zwei Verfahren, die am 21. und 27. März starteten. Beide finden unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen statt.

In beiden Prozessen wird den Angeklagten nach Angaben des Gerichts die Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. In einem der beiden Verfahren geht es auch um versuchten Mord. Diese Anklage geht dem Gerichtssprecher zufolge unter anderem auf eine Schießerei an einem Kiosk im Juni 2015 in Kölner Stadtteil Meschenich mit mehreren Verletzten zurück.

Im Februar erst hatte der Bundesrat eine Verschärfung des Vereinsrechts in Bezug auf Rocker-Kutten gebilligt. Nach der neuen Regelung dürfen Mitglieder von Rockerclubs ihre Kutten nicht mehr in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung ihres Vereins veboten ist.

dpa/nas/LTO-Redaktion

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LG Köln: Keine Kutten bei Rocker-Prozessen . In: Legal Tribune Online, 13.03.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22362/ (abgerufen am: 13.08.2022 )

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