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Steuerberater erschießt Finanzbeamten: "Als wenn er in den Krieg ziehen wollte"

07.04.2015

Vorgehaltene Pistole

Foto: Xtremest - Fotolia.com

Ein Steuerberater fühlt sich jahrelang von einem Finanzamt schikaniert und greift zur Waffe. Ein 57 Jahre alter Finanzbeamter stirbt, weil er ihn für einen "bösen Menschen" hielt. Das LG Kiel hält ihn für voll schuldfähig. Und verhängte am Dienstag für die "von absolutem Vernichtungswillen geprägte" Tat, welche es als heimtückischen Mord ansieht, lebenslange Haft.

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Der Finanzbeamte hat keine Chance. Er sitzt in seinem Büro in Rendsburg in der Falle, als er den vor seiner Tür wartenden Steuerberater aus Fockbek ahnungslos hereinbittet. Dann ist dem 57-Jährigen eine Flucht aus der Enge des Raumes nicht mehr möglich. Denn der 55-jährige Jäger ist mit einer Pistole und 17 Schuss Munition bewaffnet. Er nutzt die Arglosigkeit des Beamten aus und streckt ihn mit mehreren Schüssen nieder.

Für das Kieler Landgericht (LG) ist der Fall eindeutig: "Es mutet fast an, als wenn der Angeklagte in den Krieg ziehen wollte", sagt der Vorsitzende Richter Jörg Brommann am Dienstag. Das Urteil für den nach Ansicht des Gerichts heimtückischen Mord vom 1. September 2014: lebenslang (Urt. v. 07.04.2015, Az. 8 Ks 1/15).

Nach den Schüssen schreit der Finanzbeamte an jenem Morgen noch panisch um Hilfe. Als Kollegen hinzustürzen, finden sie ihren Vorgesetzten in seinem Blut liegend vor. Davor sitzt der Steuerberater in seinem Rollstuhl - die Waffe noch in der Hand. Nach ihren Aussagen wirkt der Mann dabei ruhig und gefasst.

Richter: "Eine Art Bilanz-Tat"

Den Todesschüssen gehen jahrelange Streitigkeiten des Angeklagten mit den Finanzbehörden voraus. Seine Fälle müssen über den Schreibtisch des späteren Opfers. Der Steuerberater macht deshalb auch ihn für Mandatsverluste verantwortlich. Er nennt ihn einen "bösen Menschen". Er fürchtet um seine wirtschaftliche Existenz, sieht kaum mehr Perspektiven. "Es war eine Art Bilanz-Tat", sagt Brommann.

Das Verbrechen hat der Steuerberater in der Nacht zuvor in einem Brief an seine Frau quasi angekündigt. Darin heißt es: "Ich werde diesem Drama ein Ende setzen." Er selbst werde "das Gefängnis nicht mehr verlassen, bevor ich sterbe".

Der Richter beschreibt den korpulenten Mann, der sich zu Beginn der Urteilsbegründung kurz aus seinem Rollstuhl erhebt, als eine Persönlichkeit, die nach dem Grundsatz handle: "Alle sind gegen mich, alle wollen nur Böses." Der Angeklagte hat die Todesschüsse zwar gestanden, sich für den Zeitraum der Tat aber auf einen Blackout berufen. Er will seine Waffe vom Typ Beretta 70 schlicht in seiner Hosentasche vergessen haben, ebenso wie Patronen in der Brusttasche.

Von "absolutem Vernichtungswillen" geprägte Tat

Die Kieler Richter lassen in ihrer Urteilsbegründung keinerlei Zweifel am Vorsatz der von "absolutem Vernichtungswillen" geprägten Tat. Der Steuerberater habe noch auf sein Opfer geschossen, als es schon am Boden lag. Er habe die Tat bewusst geplant und dafür den Rahmen geschaffen, sagt Richter Brommann. "Er wollte genau dies: einen schutzlosen Menschen mit seinem Angriff überraschen."

Der von Unfällen schwer gezeichnete Angeklagte habe eine "hochauffällige Persönlichkeit" mit "paranoiden Einfärbungen" der Realitätswahrnehmung. Er sei aber nicht psychisch krank und voll schuldfähig.

Der Angeklagte selbst wirkt nicht nur vor Verkündung des Urteils ruhig und gefasst. Wie schon zu Prozessbeginn legt er demonstrativ eine Bibel, Fotos seiner Hunde und dieses Mal auch das Grundgesetz vor sich auf die Anklagebank. Kamerascheu ist er nie - auch als er nach Ende der Verhandlung in die Mikrofone von einem "absolut unangemessenen Urteil" spricht. Das Schwurgericht habe "nur die belastenden Faktoren und in keinster Form die mich begünstigenden Fakten berücksichtigt", sagt der Mann. Er wolle sich nicht vor unangenehmen Fragen verstecken. "Das habe ich noch nie getan und werde ich auch nicht tun."

Sein Verteidiger will vorsorglich Revision einlegen. Er hat auf Totschlag plädiert und damit auf ein Strafmaß von fünf bis 15 Jahren. Das Gericht folgte jedoch der Staatsanwaltschaft, die von Anfang an von heimtückischem Mord ausging.

dpa/avp/LTO-Redaktion

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Steuerberater erschießt Finanzbeamten: . In: Legal Tribune Online, 07.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15169 (abgerufen am: 09.03.2026 )

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