Druckversion
Mittwoch, 17.06.2026, 18:01 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lg-hamburg-urteil-315o29315-ad-block-eyeo-spiegel-online-klage-erfolglos
Fenster schließen
Artikel drucken
21284

LG Hamburg zu Werbeblockern: Spiegel Online unter­liegt Wer­be­filter-Bet­rei­ber

28.11.2016

Mann verwendet Tablet mit Werbeblocker

© pinonepantone - Fotolia.com

Medienkonzerne sehen in Werbeblockern eine Bedrohung und versuchen diesen rechtlich ein Ende zu bereiten, bisher erfolglos. Am Freitag* stellte sich auch das LG mit seinem Urteil auf die Seite der AdBlock-Plus-Anbieter.

Anzeige

Spiegel Online musste mit seiner Klage gegen die Eyeo GmbH vor dem Landgericht (LG) Hamburg eine Niederlage einbüßen. Mit diesem Urteil behält Till Faidas' Unternehmen seine starke Rechtsposition (Az. 315 O 293/15).

Im vergangenen Jahr erhob das Online-Magazin Klage gegen Eyeo. Es sah - wie zahlreiche andere Medienkonzerne - sein Geschäftsmodell gefährdet und rügte eine Verletzung des Wettbewerbs- und Kartellrechts. Wie der Onlinebranchendienst Meedia berichtet, verkündete die zuständige Kammer heute ihr Urteil - und wies die Klage ab. Eine Begründung gibt es noch nicht.

Bei der angegriffenen Software der Eyeo GmbH handelt es sich um die Browsererweiterung Adblock Plus, welche das Anzeigen von Werbung im Internet blockiert. Gegen Geldzahlung und bei Einhaltung bestimmter Kriterien können Seitenbetreiber sich allerdings auf eine "Weiße Liste" für "akzeptable Werbung" setzen lassen, sodass ihre Werbung den Programmnutzern doch angezeigt wird.

Werbeblocker generell als rechtskonform beurteilt

Mit Klagen gegen dieses Geschäftsmodell waren zuvor schon die Handelsblatt GmbH und die Zeit Online GmbH vor dem LG in Hamburg gescheitert. Auch die Fernsehsender RTL und ProSiebenSat.1 konnten das LG München I nicht von der Wettbewerbswidrigkeit der Werbeblocker überzeugen.

Die Richter sahen keinen Verstoß gegen das Wettbewerbs- oder Kartellrecht. Namentlich könne Spiegel Online aus den §§ 4 Nr. 4, 4a Abs. 1 sowie 3 des Gesetzes gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) keine Rechte geltend machen. Auch aus § 19 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ergäbe sich nichts anderes.* Der Nutzer entscheide selbst, ob er Onlinewerbung sehen oder mittels einer Software ausschalten wolle.

Auch das Oberlandesgericht Köln folgte grundsätzlich der Ansicht, dass Werbeblocker an sich nicht rechtswidrig seien. Dennoch gelang es Axel Springer in der Domstadt zumindest einen Teilerfolg zu erringen: Nach Ansicht der Richter stelle das gewählte Bezahlmodell des Whitelisting eine Wettbewerbsverletzung dar. AdBlock Plus sei unzulässig, wenn und soweit die Werbung nur nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt wird.

Damit bleibt es auch mit dem Urteil aus Hamburg bei der Tendenz der Rechtsprechung. Die grundsätzliche Einschätzung, nach welcher das Blockieren von Werbung unbedenklich erscheint, besteht fürs Erste weiter.

nas/LTO-Redaktion

*Anm. d. Red., 13.12.2016, 13:00: Nachträglich wurden Angaben zum Tag der Urteilsverkündung (Freitag statt Montag) und zu den Urteilsgründen (Urheberrechtsverstöße sowie das Bestehen einer marktbeherrschenden Stellung wurden nicht geprüft; die Prüfung des UWG und GWB genauer ausgeführt) korrigiert.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LG Hamburg zu Werbeblockern: . In: Legal Tribune Online, 28.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21284 (abgerufen am: 17.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Zivil- und Zivilverfahrensrecht
    • Gewerblicher Rechtsschutz
    • Kartelle
    • Medien
    • Unlauterer Wettbewerb
    • Unternehmen
    • Werbeblocker
    • Werbung
  • Gerichte
    • Landgericht Hamburg
ZDF Magazin Royale vom 7. Oktober 2022 16.06.2026
Böhmermann

OLG bestätigt LG München I im Fall Schönbohm:

Böh­m­er­mann hat falsch berichtet, muss aber nichts zahlen

Die von Jan Böhmermann maßgeblich ausgelöste Causa Schönbohm sorgte für große Aufregung. Doch auch das Berufungsverfahren brachte nun kein neues Ergebnis.

Artikel lesen
Ein Mann mit nachdenklichem Ausdruck vor einem Bildschirm, der auf eine E-Mail-Benachrichtigung hinweist. 15.06.2026
Medien

Der Spiegel und die Anwaltsmail des Christian Ulmen:

Dürfen Medien wir­k­lich ver­trau­liche Anwalts­mails ver­öf­f­ent­li­chen?

Christian Ulmen bat einen Strafverteidiger um Rat. Der Spiegel zitierte aus seiner “höchstpersönlichen” Mail. Das LG Hamburg hält das für zulässig, unterschätzt dabei aber den verfassungsrechtlichen Schutz der Verteidigerkommunikation.

Artikel lesen
Google AI-Overview 11.06.2026
Google

LG München I zu KI-Antworten von Google:

Google muss für KI-Gerüchte gera­de­stehen

Googles KI warnte Nutzer vor einem Münchener Verlag, listete angebliche Merkmale einer Betrugsmasche auf und empfahl rechtliche Hilfe. Das LG München I sieht darin eigene Aussagen von Google – und untersagte deren weitere Verbreitung.

Artikel lesen
Von links: Christian Duve, Özge Inan, Ronen Steinke, Felix Zimmermann, Stephanie Walter 11.06.2026
In eigener Sache

Deutscher Anwaltstag in Freiburg:

LTO mit Medi­en­preis aus­ge­zeichnet

Der Deutsche Anwaltverein hat LTO mit dem Sonderpreis des Medienpreises 2026 geehrt. Die Jury würdigte die "kontinuierlich hohe Qualität der Berichterstattung sowie die zentrale Rolle als Leitmedium für Recht und Anwaltschaft".

Artikel lesen
Gebäude des Kriminalgerichts Moabit, wo u.a. das Landgericht Berlin I sitzt 09.06.2026
Datenschutz

LG Berlin reduziert DSGVO-Geldbuße:

Deut­sche Wohnen haftet für ver­spä­tete Löschung von Mie­ter­daten

14,5 Millionen Euro Bußgeld hatte die Datenschutzbehörde der Deutsche Wohnen aufgebrummt. Nach einem Grundsatzurteil des EuGH landete der Fall wieder beim LG Berlin. Das bestätigte zwar die Haftung, reduzierte die Geldbuße aber deutlich.

Artikel lesen
Urteil (Symbolbild) 02.06.2026
Rechtsstaat

Veröffentlichung von Urteilen:

Im Namen des Volkes – für das Volk?

Die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen ist für Transparenz und Vertrauen in die Justiz unverzichtbar. Aber warum bleibt ein Großteil der Rechtsprechung unveröffentlicht? Automatisierte Verfahren könnten Abhilfe schaffen.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) Ar­beits­recht in Mün­chen

Becker Büttner Held, Mün­chen

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ver­ga­be­recht / Pu­b­lic Sec­tor

HEUKING, Mün­chen

Logo von Freshfields
Re­fe­ren­da­re (m/w/x) - Cor­po­ra­te

Freshfields, Ber­lin

Logo von BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB
RECHTS­AN­WALT (W/M/D) FÜR VER­KEHRS­RECHT

BLD Bach Langheid Dallmayr Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
Rechts­an­wäl­tin/Rechts­an­walt (w/m/d) St­ra­te­gic Ope­ra­ti­ons, Ag­ree­ments and...

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von PwC Legal AG
Rechts­an­walt Li­ti­ga­ti­on, Ar­bi­t­ra­ti­on (w/m/d)

PwC Legal AG, Köln

Logo von Freshfields
As­so­cia­te (m/w/x) - Real Es­ta­te

Freshfields, Ham­burg

Logo von ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU
Rechts­an­walt (m/w/d) Bau- und Im­mo­bi­li­en­recht, Grund­stücks­recht,...

ESCHE SCHÜMANN COMMICHAU, Ham­burg

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Verkehrsunfall & gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsausschlüsse, Ansprüche, Regress

17.06.2026

Möhrle Happ Luther bei der Stellenwerk Messe in Hamburg

17.06.2026, Hamburg

Compliance Lunch: ESG-Compliance: Die EntwaldungsVO und aktuelle Entwicklungen

17.06.2026

12. Weblaw Forum LegalTech

17.06.2026, Zürich

Kölner Tage Datenschutzrecht 2026

18.06.2026, Köln

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH