Wie das LG Halle am Freitag bekannt gab, hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den amtierenden Oberbürgermeister von Halle, Bernd Wiegand, erhoben. Die Vertreter der Anklage werfen dem parteilosen Kommunalpolitiker schwere Untreue vor. Er habe drei Mitarbeiter ohne Ausschreibung eingestellt und zu hoch eingruppiert. Dadurch sei der Stadt ein Schaden von 300.000 Euro entstanden.
Unmittelbar nach seinem Amtsantritt im Dezember 2012 soll Wiegand Arbeitsverträge mit drei von ihm ausgesuchten Personen zur Besetzung seines Mitarbeiterstabes geschlossen haben, allerdings ohne vorherige interne oder externe Stellenausschreibung.
Darüber hinaus soll Wiegand in "bewusster Abweichung" vom üblichen Eingruppierungsverfahren in den Arbeitsverträgen jeweils die Erfahrungsstufen 5 festgeschrieben haben, obwohl die diesbezüglichen Voraussetzungen des Tarifvertrages (TVöD) nicht vorgelegen hätten: Weder hätten die Mitarbeiter über einschlägige Berufserfahrung für die konkret zu besetzenden Stellen verfügt, noch habe ein "unabweisbarer Personalbedarf" bestanden. Der Anklage zufolge hätten die Beschäftigten daher der Erfahrungsstufe 1 zugeordnet werden müssen.
Wie das Landgericht (LG) Halle mitteilte, sei die Anklage dem Angeschuldigten gerade zugestellt worden. Ob und wann das Hauptverfahren eröffnet wird, werde frühestens in vier Wochen entschieden (Gesch.-Nr. 2 KLs 3/14).
mbr/LTO-Redaktion
LG Halle prüft Anklage: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11128 (abgerufen am: 07.12.2024 )
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