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Berufung zurückgezogen: Urteil gegen Bach­mann rechts­kräftig

30.11.2016

Lutz Bachmann bei einer Pegida-Demo

Bild: Metropolico.org, Wikimedia Commons, CC BY-SA 2.0, Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Pegida-Gründer Lutz Bachmann muss für seine herabwürdigenden Äußerungen über Flüchtlinge im Internet eine Geldstrafe bezahlen. Die Berufung gegen die erstinstanzliche Verurteilung wurde zurückgezogen.

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Die Verurteilung von Pegida-Gründer Lutz Bachmann wegen Volksverhetzung, welche bereits im Mai ergangen war, ist nun rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft zogen ihre Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts (AG) Dresden zurück.

Bachmann hatte erst vor wenigen Wochen den Schuldspruch akzeptiert und seine Berufung vor dem Landgericht (LG) Dresden auf die Bemessung des Strafmaßes beschränkt. Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht noch eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert.

Der Verurteilung lagen Facebook-Kommentare Bachmanns zugrunde, in denen er Flüchtlinge als "Viehzeug", "Gelumpe" und "Dreckspack" bezeichnet hatte. Dafür erhielt er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 80 Euro, insgesamt 9.600 Euro. Die Vorwürfe hat er bislang bestritten, über seine Anwältin ließ er mitteilen, er habe die Kommentare nicht verfasst. Trotz seines gerichtlichen Schuldeingeständnisses hält er öffentlich an dieser Version fest.

Langes Vorstrafenregister

Der nun rechtskräftig Verurteilte hat ein langes Vorstrafenregister aufzuweisen: 16 Einträge finden sich dort, unter anderem wegen Drogenhandels, Einbruchsdiebstahls, Körperverletzung und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Für einige dieser Delikte verbüßte er eine Haftstrafe.

Gleichwohl befand der Vorsitzende Richter Martin Schultze-Griebler, das amtsgerichtliche Urteil sei "gut vertretbar" und schlug daher die Rücknahme der Berufung vor. Eine Haftstrafe kam für ihn nicht in Betracht: Wenngleich Bachmanns Vorstrafrenregister "beeindruckend" sei, so sei er doch nicht einschlägig verurteilt worden. Es könne schließlich nicht darauf ankommen, "ob uns der Mensch sympathisch ist oder nicht".

Der Bemessung der Geldstrafe liegt ein geschätztes monatliches Einkommen von 3.000 Euro zugrunde. Womit der gelernte Koch dies verdient, wollte seine Anwältin Katja Reichel nicht erklären: "Er ist jetzt insofern politisch aktiv und sieht das als berufliche Tätigkeit". Bachmann selbst, der zur Berufungsverhandlung nicht erscheinen musste, weilte unterdessen auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa.

dpa/mam/LTO-Redaktion

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Berufung zurückgezogen: . In: Legal Tribune Online, 30.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21307 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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