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LG Berlin zu Tötungsvorsatz bei neuem Raser-Fall: "Flucht um jeden Preis"

20.09.2018

Das Bild zeigt ein stark beschädigtes Auto nach einem Unfall, im Hintergrund sind Polizei und Unfallaufnahme zu sehen.

© Kara-stock.adobe.com

Ein Mann flieht mit seinem Auto vor der Polizei und verletzte eine Mutter mit Tochter schwer. Für das LG Berlin ist klar: Eventualvorsatz, Mordversuch, 13 Jahre Haft. Der BGH hatte in einem ähnlichen Raserfall das LG in die Schranken verwiesen.

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Vor gut einem halben Jahr hob der Bundesgerichtshof (BGH) das "Raser-Urteil" des Landgerichts Berlin (LG) auf und verwies es mit deutlichen Worten in seine Schranke. Die Raser seien nicht wegen Mordes zu verurteilen, da ihnen der dafür erforderliche Tötungsvorsatz nicht angelastet werden könne. Mit dem Fall befasst sich jetzt eine andere Kammer des LG.

Mit Urteil vom 20. September 2018 (Az. 535 Ks 2/18) entschied das LG nun einen ähnlichen Fall. Ein Mann flieht stark alkoholisiert vor einer Polizeikontrolle. Mit überhöhter Geschwindigkeit fährt er bei Rot in eine Kreuzung ein und überfährt eine Mutter und ihre Tochter. Die beiden erleiden schwerste Verletzung, überleben aber. Für die Richter des LG ist der Fall klar. Neben straßenverkehrsrechtlichen Delikten verurteilen sie den Mann wegen versuchten Mordes. Der Angeklagte habe die Tat begangen, um die vorangegangene Trunkenheitsfahrt zu verdecken. Ein Mordmerkmal war damit erfüllt. Das wirft natürlich auch die Frage des Tötungsvorsatzes auf, den das LG jedoch als eindeutig gegeben ansieht. 

LG zu BGH-Entscheidung: "Vorsatzfrage nicht vergleichbar"

Auf Nachfrage von LTO äußerte sich das Gericht, dass eindeutig keine Fahrlässigkeitstat vorliege. Vielmehr sei ohne Zweifel von Eventualvorsatz auszugehen. Der Mann habe "auf Teufel komm raus" gehandelt und dadurch den Tod der Passanten billigend in Kauf genommen. Die Richter sprachen von einer "Flucht um jeden Preis". Der Mann sei bei freier Sicht etwa 400 Meter auf die Kreuzung zugefahren. Obwohl die Ampel in der ganzen Zeit auf Rot stand, habe der 34-Jährige nicht gebremst. Es hing nur vom Zufall ab, dass Mutter und Tochter nicht gestorben seien. Nur aufgrund der schnellen ersten Hilfe einer Krankenschwester, die zufällig vor Ort war, sei der Tod des Mädchens verhindert worden. 

Die Pressestelle des Gerichts teilte gegenüber LTO mit, dass das Gericht in seiner mündlichen Urteilsbegründung auch kurz auf die BGH Entscheidung einging aber zu dem Schluss kam, dass die beiden Fälle in Bezug auf die Vorsatzfrage nicht vergleichbar seien. 

Der Mann muss nun für 13 Jahre ins Gefängnis. Mit dem Schuldspruch folgte das Gericht dem Staatsanwalt, ging allerdings über die geforderte Strafe von elfeinhalb Jahren Haft hinaus. Von lebenslanger Haft sahen die Richter ab, weil der Fahrer wegen seiner Trunkenheit vermindert schuldfähig gewesen sei. Der Verteidiger hatte auf eine Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mir der Revision angefochten werden.

tik/LTO-Redaktion

mit Materialien von dpa

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LG Berlin zu Tötungsvorsatz bei neuem Raser-Fall: . In: Legal Tribune Online, 20.09.2018 , https://www.lto.de/persistent/a_id/31043 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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