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LG Berlin erlässt Versäumnisurteil: "Liebig 34" kann geräumt werden

03.06.2020

Polizisten mit schusssicheren Westen sperren Straße ab (Symbolbild)

(c) wellphoto/stock.adobe.com

Beamte in schusssicheren Westen vor dem Gericht, Demonstrationen der linken Szene, 160 Festnahmen – vor dieser Kulisse sprach das LG heute ein Urteil. Beendet ist der Streit um das besetzte Haus damit aber nicht.

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Bewohnerinnen der "Liebig 34" in Berlin-Friedrichshain sollen nach einem Urteil des Landgerichts Berlin (LG) das umstrittene Haus verlassen (Urt. v. 3.6.2020, Az. 13 O 212/18). Nach monatelangem Rechtsstreit wurde am Mittwoch der Räumungsklage des Hauseigentümers stattgegeben. Der Eigentümer kann nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen, wenn die Bewohner nicht freiwillig gehen und kann dabei auch die Polizei zur Unterstützung heranziehen. Der Anwalt des Bewohner-Vereins, Moritz Heusinger, kündigte sogleich an, Einspruch gegen das Urteil einzulegen. Er werde auch beantragen, die Vollstreckung auszusetzen.

In dem Versäumnisurteil wurde der Bewohner-Verein, der sich als "anarcha-queer-feministisches Hausprojekt Liebig 34" bezeichnet, außerdem verurteilt, knapp 20.000 Euro an den Eigentümer zu zahlen. Nutzungsgebühren waren nämlich laut Gericht nicht regelmäßig gezahlt worden. 2018 endete der auf zehn Jahre befristete Gewerbemietvertrag, den der Verein mit dem Hauseigentümer abgeschlossen hatte. Dieser hatte den Bewohnerinnen gekündigt. Weil sie nicht ausziehen wollen, klagte er. 

Die Verkündung der Entscheidung dauerte nur wenige Minuten. Eine Begründung gab der Vorsitzende Richter nicht, da es sich um ein Versäumnisurteil handelte. Der Anwalt des Bewohner-Vereins hatte nämlich die Verhandlung im Januar verlassen und im Zuschauerraum Platz genommen. Durch dieses Nicht-Verhandeln wurde er säumig. Das LG prüfte daher lediglich die Schlüssigkeit der Argumente des Klägers.

Der Anwalt hatte außerdem einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt, weil dieser nicht "genderte". Dieser Antrag war jedoch vom Gericht als unbegründet abgewiesen worden.

Ein Buttersäureanschlag, ungewöhnlich hohe Sicherheitsvorkehrungen und bengalische Feuer

Die Klägerseite war nicht erschienen. Der Zivilprozess war in das Kriminalgericht verlegt worden, da es zum Prozessauftakt im November zu Tumulten gekommen war. Vor dem Verhandlungstag im Januar hatten mutmaßlich Linksextremisten einen Anschlag mit stinkender Buttersäure auf das Auto eines Rechtsanwalts des Hauseigentümers verübt. Das Projekt "Liebig 34" gilt als eines der letzten Symbole der linksradikalen Szene in der Stadt.

Am Mittwoch herrschten daher strenge Sicherheitsvorkehrungen. Vor dem Gericht standen Einsatzwagen und Beamte in schusssicheren Westen. Beim Einlass ins Gericht wurden auch Schuhe kontrolliert, Handys mussten abgegeben werden. 

Bei einer Demonstration für den Erhalt des Wohnprojekts in der Liebigstraße gab es am Dienstagabend laut Polizei 160 Festnahmen. Bis zu 300 Menschen waren durch die Straßen um den Boxhagener Platz gezogen. Die Polizei war nach eigenen Angaben mit 350 Einsatzkräften vor Ort gewesen. Die Demonstranten zündeten Pyrotechnik und bengalische Feuer. Die Beamten waren nach eigenen Angaben vom Mittwoch auf weitere mögliche Einsätze vorbereitet.

ast/dpa/LTO-Redaktion

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LG Berlin erlässt Versäumnisurteil: . In: Legal Tribune Online, 03.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41791 (abgerufen am: 15.04.2026 )

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