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BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: Leipziger Richter billigen Planung des Landes

31.07.2012

Das Planfeststellungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen wird nicht wieder aufgerollt. Das entschied das BVerwG am Dienstag und wies entsprechende Klagen von Anwohnern als verspätet zurück.

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Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) lehnte die beantragte Wiedereinsetzung ab und wies die Klagen als verfristet ab. Seit dem Ende der Klagefrist sei mehr als ein Jahr verstrichen. In diesen Fällen sei der Wiedereinsetzungsantrag nur zulässig, wenn der Antrag vor Ablauf der Jahresfrist infolge höherer Gewalt unmöglich war. Ein Fall höherer Gewalt wäre hier allenfalls dann gegeben, wenn das beklagte Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg bei den Anwohnern einen Irrtum über die Möglichkeit der eigenen Betroffenheit oder die hinreichenden Erfolgsaussichten einer Klage erregt oder arglistig über einen für den Erfolg der Klage relevanten Umstand getäuscht hätte. Diese sei hier jedoch nicht der Fall gewesen (Urt. v. 31.07.2012, Az. BVerwG 4 A 5000.10 - 5002.10 und 7000.11).

Die Anwohner hätten jedenfalls innerhalb der Jahresfrist Klagen erheben können. Da die Flugrouten nicht im Planfeststellungsverfahren zusammen mit der Entscheidung über den Ausbau des Flughafens, sondern vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung durch Rechtsverordnung festgelegt werden, könne unabhängig von der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Flugroutenprognose jeder Klage gegen den Bau eines Flughafens erheben, der durch Fluglärm abwägungserheblich betroffen werden kann. Dies sei der Fall, wenn sein Grundstück innerhalb des Einwirkungsbereichs des Flughafens liege und weder aus tatsächlichen noch rechtlichen Gründen auszuschließen sei, dass ein zu seiner Betroffenheit führendes Flugverfahren festgelegt wird.

Über die Möglichkeit einer solchen Betroffenheit habe das Ministerium bei den Anwohnern keinen Irrtum erregt. Denn es ist die Deutsche Flugsicherung, die Flugrouten unabhängig von Entscheidungen des Ministeriums festlegt. Ausschlaggebend für den Verlauf der Routen sind Sicherheitsgründe. 

tko/LTO-Redaktion

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BVerwG zum Flughafen Berlin-Brandenburg: . In: Legal Tribune Online, 31.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6743 (abgerufen am: 18.04.2026 )

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