Druckversion
Sonntag, 18.01.2026, 11:36 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-berlin-14sa103816-entschaedigung-muslima-kopftuch-verbot-lehrerin-oeffentliche-schule-benachteiligung
Fenster schließen
Artikel drucken
22055

LAG Berlin gibt muslimischer Lehrerin Recht: Ent­schä­d­i­gung für Kopf­tuch­verbot

09.02.2017

Lehrerin mit Kopftuch (Symbol)

© Photographee.eu - Fotolia.com

Das LAG Berlin hat einer Muslimin eine Entschädigung zugesprochen, weil ihre Bewerbung auf einen Lehrerposten wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Ist das auch der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

Anzeige

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat einer Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen (Urt. v. 09.02.2016, Az. 14 Sa 1038/16). Sie hatte sich mit muslimischem Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beim Land Berlin beworben, ihre Bewerbung wurde nach ihrer Erklärung, sie wolle das Kopftuch auch im Unterricht tragen, abgelehnt.

Das Gericht sieht in der Ablehnung der Bewerbung im Zusammenhang mit dem muslimischen Kopftuch eine Benachteiligung der Muslima im Sinne von § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt werden. Karlsruhe hatte entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Allein vom Tragen eines Kopftuchs gehe keine Gefahr aus.

Eine konkrete Gefährdung durch die Bewerberin mache aber das Land Berlin nicht geltend, so das LAG am Donnerstag. Wegen der erheblichen Bedeutung der Glaubensfreiheit hält es ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung für nicht zulässig.

Zwei Monatsgehälter Entschädigung, Revision zugelassen

Zuvor hatte Richterin Schaude in der Verhandlung noch Zweifel geäußert, ob das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist. Es schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Auch die Vorinstanz hatte das noch anders gesehen: Das Berliner Arbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Land die Bewerbung der Lehrerin ablehnen durfte. Sie sei nicht benachteiligt, da das Neutralitätsgesetz alle Religionen gleich behandelt

Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform auszulegen, so das LAG am Dienstag. Die Berufungsrichter haben nun unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern der Lehrerstelle festgesetzt, das entspricht 8.680 Euro. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Die ausgebildete Bewerberin hätte die Möglichkeit gehabt, mit Kopftuch an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.  Die Schulverwaltung hatte der Bewerberin erneut einen Arbeitsvertrag zu gleichen Konditionen wie für alle angeboten: "Jede Lehrkraft kann an einer Schule eingesetzt werden, die ihr zugewiesen wird", so Stoffers. Dies hatte Kläger-Anwältin Maryam Haschemi Yekani für ihre Mandantin abgelehnt - ebenso das Angebot der Verwaltung, eine Perücke anstelle des Kopftuchs zu tragen, um so eingestellt zu werden.

 

Der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

Die Klägerin war aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Prozess gekommen. Anwältin Yekani zeigte sich nach dem Urteil "sehr erleichtert". Sie habe nicht mit einem solchen Ausgang gerechnet. Sie hoffe, dass das Neutralitätsgesetz nun auf den Prüfstand komme. Sowohl der neue Kultursenator Klaus Lederer (Linke) als auch die Grünen hätten das angekündigt.Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes forderte ebenfalls eine Anpassung des Gesetzes. In der jetzigen Fassung verschärfe es antimuslimische Tendenzen.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für die Antidiskriminierung in Berlin", sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Das Urteil ist der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes." Die rot-rot-grüne Koalition werde darüber nun Gespräche führen. "Ich will den Beratungen nicht vorgreifen, gehe aber davon aus, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten sein wird."

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte dagegen, das Gesetz habe sich an den Berliner Schulen bewährt. "Ich sehe momentan keinen Anlass, daran etwas zu ändern." Für die Berliner Innenverwaltung hatte deren Sprecher Martin Pallgen der dpa vor dem Prozess gesagt: "Es gilt das Berliner Neutralitätsgesetz. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu ändern."

Die stellvertretende Landesvorsitzende der Linken, Sandra Brunner, meinte, die Gerichtsentscheidung sollte Anlass für die Koalition sein, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Rot-Rot-Grün habe sich im Koalitionsvertrag dem Kampf gegen Diskriminierung verpflichtet.

acr/pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Berlin gibt muslimischer Lehrerin Recht: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22055 (abgerufen am: 18.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • AGG
    • Behörden
    • Islam
    • Kopftuch
    • Neutralitätsgebot
    • Religion
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Blick von oben auf einen Tisch mit Lernsachen, an dem zwei Kinder lernen. 08.01.2026
Schulen

VG Münster zur Schulpflicht:

Reli­giöses Eltern­paar darf seine Kinder nicht zu Hause unter­richten

Die Eltern weigern sich, ihre Kinder in eine öffentliche Schule zu schicken. Stattdessen sollen sie mit der Unterstützung eines "freien christlichen Heimschulwerks" Hausunterricht erhalten. Das geht so nicht, entschied das VG Münster.

Artikel lesen
Älterer Demonstrant in Mailand trägt ein Schild, auf dem steht "Gaza Auschwitz", Juli 2025 06.01.2026
Volksverhetzung

Amtsgericht Tiergarten verhängt Geldstrafe:

"Gaza gleich Ausch­witz" ist Holo­caust-Ver­harm­lo­sung

Auf Instagram setzte ein User die Situation in Gaza mit Auschwitz gleich. Das Amtsgericht Tiergarten verhängte eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen. Der Fall ähnelt nur auf den ersten Blick einem Fall, der 2025 mit Freispruch endete.

Artikel lesen
VGH Hessen 06.01.2026
Kopftuch

Berufung zum VGH Hessen eingelegt:

Kopf­tuch­st­reit um eine Richter-Bewer­berin geht weiter

Dürfen Richterinnen im Gerichtssaal Kopftuch tragen? Nein, meint die hessische Justiz. Der Fall geht nun zum Verwaltungsgerichtshof Hessen, er könnte auch noch das BVerfG erreichen. 

Artikel lesen
Der Weihnachtsmann mit Schlitten am dunklen Firmament 23.12.2025
Weihnachten

Himmlische Ruh?:

Der Weih­nachts­mann im Faden­k­reuz der Droh­nen­ab­wehr

Seit eh und je hat der Weihnachtsmann mit seinem Rentiergespann freies Geleit im deutschen Luftraum. Steht der fliegende Schlitten nun auf der Abschussliste? Das untersuchen Andreas Zöllner und Hendrik Schwager.

Artikel lesen
Der am 31. Mai 1857 als Achille Ratti geborene Papst Pius XI. in einer zeitgenössischen Aufnahme. 21.12.2025
Nationalsozialismus

Abfall vom Glauben staatlich verordnet:

"Gott­gläu­bige" Nazis vor Gericht

Sich aus den christlichen Kirchen zu verabschieden, doch an irgendetwas zu glauben, ist heute alltäglich. Bis in die 1970er-Jahre schauten die Gerichte aber manchmal darauf, für welche Haltung im Leben dieses "irgendetwas" stand.

Artikel lesen
Wohnungsbesichtigung in Berlin (Symbolbild) 17.12.2025
AGG

BGH zu Rassismus auf dem Wohnungsmarkt:

Wegen des Nach­na­mens keinen Besich­ti­gungs­termin erhalten?

Als eine Frau sich mit ihrem echten Namen für eine Wohnungsbesichtigung anmeldet, soll es keine Termine geben. Bei Anfragen als "Schneider" und "Schmidt" hingegen schon. Eine Diskriminierung, für die der Makler auf Entschädigung haftet?

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • One-Klick Bewerbung: Dein Klick zum neuen Job, einfach und schnell.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

NEU! Mit LTO Easy Apply so einfach und schnell bewerben wie nie zuvor

Zu den Top Jobs
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Voll­ju­ris­ten (m/w/d) – Ih­re Zu­kunft in der hes­si­schen Jus­tiz

Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat , Wies­ba­den

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Düs­sel­dorf

Fieldfisher , Düs­sel­dorf

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Ham­burg

Fieldfisher , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Frank­furt am Main

Logo von Fieldfisher
Re­fe­ren­dar:in (m/w/d) am Stand­ort Mün­chen

Fieldfisher , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH , 100% Re­mo­te

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Sportrecht

19.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Gewerbliches Mietrecht

20.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Privates Baurecht

20.01.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH