Druckversion
Donnerstag, 15.10.2026, 19:07 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/nachrichten/n/lag-berlin-14sa103816-entschaedigung-muslima-kopftuch-verbot-lehrerin-oeffentliche-schule-benachteiligung
Fenster schließen
Artikel drucken
22055

LAG Berlin gibt muslimischer Lehrerin Recht: Ent­schä­d­i­gung für Kopf­tuch­verbot

09.02.2017

Lehrerin mit Kopftuch (Symbol)

© Photographee.eu - Fotolia.com

Das LAG Berlin hat einer Muslimin eine Entschädigung zugesprochen, weil ihre Bewerbung auf einen Lehrerposten wegen ihres Kopftuchs abgelehnt worden war. Ist das auch der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

Anzeige

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat einer Lehrerin eine Entschädigung in Höhe von 8.680 Euro zugesprochen (Urt. v. 09.02.2016, Az. 14 Sa 1038/16). Sie hatte sich mit muslimischem Kopftuch um eine Stelle als Grundschullehrerin beim Land Berlin beworben, ihre Bewerbung wurde nach ihrer Erklärung, sie wolle das Kopftuch auch im Unterricht tragen, abgelehnt.

Das Gericht sieht in der Ablehnung der Bewerbung im Zusammenhang mit dem muslimischen Kopftuch eine Benachteiligung der Muslima im Sinne von § 7 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Das Berliner Neutralitätsgesetz müsse im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ausgelegt werden. Karlsruhe hatte entschieden, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrerinnen in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist. Allein vom Tragen eines Kopftuchs gehe keine Gefahr aus.

Eine konkrete Gefährdung durch die Bewerberin mache aber das Land Berlin nicht geltend, so das LAG am Donnerstag. Wegen der erheblichen Bedeutung der Glaubensfreiheit hält es ein generelles Verbot eines muslimischen Kopftuchs ohne konkrete Gefährdung für nicht zulässig.

Zwei Monatsgehälter Entschädigung, Revision zugelassen

Zuvor hatte Richterin Schaude in der Verhandlung noch Zweifel geäußert, ob das Berliner Neutralitätsgesetz verfassungsgemäß ist. Es schreibt vor, dass Polizisten, Lehrer und Justizmitarbeiter im Dienst keine religiös geprägten Kleidungsstücke tragen dürfen. Auch die Vorinstanz hatte das noch anders gesehen: Das Berliner Arbeitsgericht hatte im vergangenen Jahr entschieden, dass das Land die Bewerbung der Lehrerin ablehnen durfte. Sie sei nicht benachteiligt, da das Neutralitätsgesetz alle Religionen gleich behandelt

Das Berliner Neutralitätsgesetz sei aber noch verfassungskonform auszulegen, so das LAG am Dienstag. Die Berufungsrichter haben nun unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls eine Entschädigung in Höhe von zwei Monatsgehältern der Lehrerstelle festgesetzt, das entspricht 8.680 Euro. Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wurde zugelassen.

Die ausgebildete Bewerberin hätte die Möglichkeit gehabt, mit Kopftuch an einer berufsbildenden Schule zu unterrichten, wo das Kopftuchverbot nicht gilt.  Die Schulverwaltung hatte der Bewerberin erneut einen Arbeitsvertrag zu gleichen Konditionen wie für alle angeboten: "Jede Lehrkraft kann an einer Schule eingesetzt werden, die ihr zugewiesen wird", so Stoffers. Dies hatte Kläger-Anwältin Maryam Haschemi Yekani für ihre Mandantin abgelehnt - ebenso das Angebot der Verwaltung, eine Perücke anstelle des Kopftuchs zu tragen, um so eingestellt zu werden.

 

Der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes?

Die Klägerin war aus gesundheitlichen Gründen nicht zu dem Prozess gekommen. Anwältin Yekani zeigte sich nach dem Urteil "sehr erleichtert". Sie habe nicht mit einem solchen Ausgang gerechnet. Sie hoffe, dass das Neutralitätsgesetz nun auf den Prüfstand komme. Sowohl der neue Kultursenator Klaus Lederer (Linke) als auch die Grünen hätten das angekündigt.Das Antidiskriminierungsnetzwerk des Türkischen Bundes forderte ebenfalls eine Anpassung des Gesetzes. In der jetzigen Fassung verschärfe es antimuslimische Tendenzen.

Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) begrüßte das Urteil. "Das ist ein guter Tag für die Antidiskriminierung in Berlin", sagte er der Deutschen Presse-Agentur (dpa). "Das Urteil ist der Anfang vom Ende des Neutralitätsgesetzes." Die rot-rot-grüne Koalition werde darüber nun Gespräche führen. "Ich will den Beratungen nicht vorgreifen, gehe aber davon aus, dass das Berliner Neutralitätsgesetz nicht mehr zu halten sein wird."

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) sagte dagegen, das Gesetz habe sich an den Berliner Schulen bewährt. "Ich sehe momentan keinen Anlass, daran etwas zu ändern." Für die Berliner Innenverwaltung hatte deren Sprecher Martin Pallgen der dpa vor dem Prozess gesagt: "Es gilt das Berliner Neutralitätsgesetz. Wir sehen keine Notwendigkeit, das zu ändern."

Die stellvertretende Landesvorsitzende der Linken, Sandra Brunner, meinte, die Gerichtsentscheidung sollte Anlass für die Koalition sein, das Gesetz auf den Prüfstand zu stellen. Rot-Rot-Grün habe sich im Koalitionsvertrag dem Kampf gegen Diskriminierung verpflichtet.

acr/pl/LTO-Redaktion

Mit Materialien von dpa

Anzeige
  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

LAG Berlin gibt muslimischer Lehrerin Recht: . In: Legal Tribune Online, 09.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22055 (abgerufen am: 15.10.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Arbeitsrecht
    • AGG
    • Behörden
    • Islam
    • Kopftuch
    • Neutralitätsgebot
    • Religion
  • Gerichte
    • Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg
Die Gebäudefront des Amtsgerichts Augsburg 14.10.2026
AGG

Dritter Verhandlungstag im Betrugsprozess gegen AGG-Hopper:

Wie ernst meinte ein Jura­stu­dent seine 2.300 Bewer­bungen?

In einer Excel-Liste der Bewerbungen finden sich Vermerke wie "verpennt", "nicht hingegangen" und "nicht machen". Doch ein mutmaßlicher AGG-Hopper bleibt bei seinem Strafprozess dabei: Er habe die Jobs gewollt. 

Artikel lesen
Polizeibeamte stehen vor dem Wohnhaus des ehemaligen BND-Präsidenten Hanning. 10.10.2026
Podcast

Geheimdienstskandal / Landarztquote / Linke gegen Reiche:

"Ver­mute, dass schon längst gegen Han­ning als Lan­des­ver­räter ermit­telt wurde"

Der Ex‑BND‑Chef August Hanning sitzt in U-Haft, wie es dazu kam und was daraus folgen muss. Außerdem: Medizinstudis klagen gegen die Landarztquote und die Linke gegen Wirtschaftsministerin Reiche. Folge 70 des LTO-Podcasts.

Artikel lesen
Eine Frau mit langen schwarzen Haaren sitzt an einem Tisch, ein Mann mit kurzen grauen Haaren steht am Mikrofon. 09.10.2026
Neutralitätsgebot

Linke gegen Hessens Innenminister Poseck:

Streit um Clan-Aus­sage gehört vor das Ver­fas­sungs­ge­richt

Nach der Berlin-Wahl wehrt sich die Linkspartei juristisch gegen Verbalangriffe aus den Reihen der CDU. Im Fall einer Aussage des hessischen Innenministers Roman Poseck wählte sie dabei das falsche Gericht, entschied das VG Wiesbaden.

Artikel lesen
Ines Schwerdtner, Bundesvorsitzende der Partei Die Linke, und Luigi Pantisano, Parteivorsitzender der Partei Die Linke 05.10.2026
Neutralitätsgebot

BVerfG muss über Instagram-Post entscheiden:

Linke gegen Reiche

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos auf der Ministeriumsseite eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. In dem Video behauptet Reiche etwa, die Partei lebe "offen" Antisemitismus.

Artikel lesen
Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen, spricht am 05.09.2026 beim Festakt zur Verabschiedung des Oberbürgermeisters der Stadt Hanau 02.10.2026
Unterlassung

Streit mit den Linken um "Clan-Aussage":

Poseck lehnt Unter­las­sung­s­er­klärung ab, Schuster löscht

Auf Instagram sprach Hessens Innenminister Poseck u.a. von einem "Clan-Problem der Berliner Linken". Die geforderte Unterlassungserklärung wird der CDU-Mann nicht abgeben, betonte er am Freitag. Anders reagierte Sachsens Innenminister.

Artikel lesen
Stimmabgabe in einem Hamburger Wahllokal zu zwei Volksentscheiden am 12.10.2025 02.10.2026
Volksabstimmung

Hamburgisches Verfassungsgericht:

Volks­ent­scheid zum Grund­ein­kommen wird nicht wie­der­holt

Vor dem Hamburgischen VerfG rügen die Initiatoren des 2025 gescheiterten Volksentscheids zum Grundeinkommen mehrere Fehler. Das Gericht erkannte zwar Verstöße gegen das Sachlichkeitsgebot. Für eine Wiederholung reichte es aber nicht.

Artikel lesen
lto karriere logo

Deine Karriere beginnt hier.

Registrieren und nie wieder einen Top-Job verpassen

logo lto karriere
Jetzt registrieren bei LTO Karriere

Finde den Job, den Du verdienst 100% kostenlos registrieren und Vorteile nutzen

  • LTO Job Matching: Finde den Job & Arbeitgeber, der zu Dir passt.
  • Jobs per Mail: Verpasse keine neuen Job-Angebote mehr.
  • Easy Apply: Die einfache und schnelle Bewerbung zu Deinem neuen Job.
Das Passwort muss mindestens 8 Zeichen lang sein und mindestens einen Großbuchstaben, einen Kleinbuchstaben, eine Zahl und ein Sonderzeichen enthalten (z.B. #?!@$%^&*-).
Pflichtfeld *

Nur noch ein Klick!

Wir haben Dir eine E-Mail gesendet. Bitte klicke auf den Bestätigungslink in dieser E-Mail, um Deine Anmeldung abzuschließen.

Weitere Infos & Updates einfach und kostenlos direkt ins Postfach.

LTO Karriere Newsletter

Das monatliche Update mit aktuellen Stellenangeboten & Karriere-Tipps.

LTO Daily

Jeden Abend um 18 Uhr die wichtigsten News vom Tag.

LTO Presseschau

Jeden Morgen um 7:30 Uhr die aktuelle Berichterstattung über Recht und Justiz.

Pflichtfeld *

Fertig!

Um die kostenlosen Nachrichten zu beziehen, wechsle bitte nochmal in Dein Postfach und bestätige Deine Anmeldung mit dem Bestätigungslink.

Du willst Dein Bewerberprofil direkt anlegen?

Los geht´s!
ads lto paragraph
lto karriere logo
ads career people

Bereit für Karriere? Spannende Karriere-Chancen für Volljuristen.

Direkt zu passenden Stellen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Deutsches Patent- und Markenamt
Voll­ju­ris­tin­nen und Voll­ju­ris­ten (w/m/div)

Deutsches Patent- und Markenamt, Mün­chen

Logo von HEUKING
Rechts­an­wäl­te w/m/d Ar­beits­recht

HEUKING, Ber­lin

Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Ar­beits­recht Schwer­punkt Fremd­per­so­na­l­ein­satz und...

Taylor Wessing, Düs­sel­dorf

Logo von White & Case
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt (m/w/d), Em­p­loy­ment / Ar­beits­recht

White & Case, Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle, Cel­le und 9 wei­te­re

Logo von Niedersächsisches Justizministerium
Ju­ris­tin / Ju­ris­ten (w/m/d)

Niedersächsisches Justizministerium, Wol­fen­büt­tel

Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Freshfields
Pay­roll Ma­na­ger (m/w/d)

Freshfields, Frank­furt am Main

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Arbeitsrecht in der Insolvenz aus Arbeitnehmersicht (5 Stunden)

15.10.2026

Aktuelle Entwicklungen im Recht der Berufskrankheiten nach § 9 SGB VII

16.10.2026

Logo von Hagen Law School in der iuria GmbH
Fortbildung Arbeitsrecht im Selbststudium/ online

16.10.2026

Logo von Freshfields
Freshfields NextGen AI

06.11.2026, Brüssel

Logo von Deutsches Anwaltsinstitut e.V.
Besondere Beschäftigungsverhältnisse und besondere Vergütungsbestandteile

20.10.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH