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Wegen Corona: NRW-Landtag erleich­tert Vor­aus­set­zungen zur Kom­mu­nal­wahl

29.05.2020

NRW-Landtag in Düsseldorf

janvier - stock.adobe.com

Die Parteien im Düsseldorfer Landtag reagieren: Die Vorbereitungen für die Kommunalwahlen im September werden wegen der Corona-Pandemie angepasst. Ob sich dadurch Klagen am Verfassungsgerichtshof erledigen, ist noch offen.

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Trotz Corona-Pandemie sollen die diesjährigen Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen rechtssicher vorbereitet werden und unter den nötigen Infektionsschutzvorkehrungen ablaufen können. Dafür hat der Landtag am Freitag einstimmig ein sogenanntes Kommunalwahlerleichterungsgesetz verabschiedet.

Damit erhalten die Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber angesichts der widrigen Umstände mehr Zeit, ihre Vorschläge einzureichen. Im Fall der Kommunalwahl in NRW am 13. September 2020 sollte die Frist am 16. Juli um 18.00 Uhr ablaufen. Dieser Stichtag wird um elf Tage nach hinten verschoben. Außerdem wird die Zahl der erforderlichen Unterstützungsunterschriften um 40 Prozent verringert.

Die Gemeinden erhalten die Option, die Anzahl der benötigten Urnenwahlvorstände und -wahlräume bei Bedarf deutlich zu reduzieren. Wegen des zu erwartenden höheren Briefwähleranteils ginge das ohne Andrang in den Wahllokalen, heißt es im Gesetzentwurf. Es sei bei andauernder Pandemie allerdings damit zu rechnen, dass in manchen Kommunen bis zu 30 Prozent weniger Wahlräume zur Verfügung stünden - etwa in Kitas und Altenheimen.

Der Zutritt zu Wahlräumen kann nun aus Infektionsschutzgründen reguliert werden, um das Abstandsgebot nicht zu verletzen. Mund-Nasen-Schutz wird vom Verhüllungsverbot für Mitglieder der Wahlorgane ausgenommen. Die Grünen forderten darüber hinaus, den Kommunen hygienebedingte Mehrkosten zu erstatten, erhielten dafür aber keine Zustimmung.

Mehrere Verfahren am VerfGH anhängig

Innenminister Herbert Reul (CDU) lobte die Entscheidung: "Diese breite parlamentarische Mehrheit ist ein tolles Signal. Sie zeigt, dass die Demokratie auch in Krisenzeiten voll funktionsfähig ist. Ich habe von Anfang an gesagt, dass es mir am liebsten wäre, wenn wir in dieser Frage einen parteiübergreifenden Konsens hinbekommen würden."

Zuletzt waren von Bürgern und Wählergruppen mehrere Verfahren gegen die Festsetzung des Wahltermins und der dazugehörigen Frist am Verfassungsgerichtshof (VerfGH) des Landes in Münster eingegangen. So hat der Landesverband der Familien-Partei Deutschlands gegen das NRW-Innenministerium eine Organklage eingereicht, wie der Gerichtshof am Freitag mitteilte. Die Partei sieht die Chancengleichheit missachtet, weil das Land trotz der Einschränkungen in der Corona-Krise am Wahltermin 13. September festhält. Kontaktsperren, Versammlungs- und Reiseverbote würden die Partei bei der politischen Willensbildung behindern. Das Festhalten an dem Termin würde sich besonders zu Lasten der kleineren Parteien auswirken. Somit verstoße die Landesregierung gegen ihre Neutralitätspflicht (Az. VerfGH 77/20).

Zudem seien mehrere weitere Verfassungsbeschwerden eingegangen, hieß es in einer weiteren Mitteilung. So von einem Bürger aus Greven, der nach eigenen Angaben eine Wählervereinigung gründen will. Er habe Bedenken wegen einer Frist: Bis Mitte Juli musste er nach der ersten Vorgabe persönlich geleistete Unterschriften von Unterstützern für seine Kandidaten vorlegen. Wegen der Corona-Krise sei das bei Haustürbesuchen nicht zu schaffen (Az. VerfGH 63/20.VB-2). Die Deutsche Kommunistische Partei (DKP) hatte bereits vor Tagen eine Klage am VerfGH eingereicht. Ob sich diese Klagen mit der am Freitag beschlossenen Fristveränderung erledigt haben, war zunächst noch offen.

dpa/acr/LTO-Redaktion

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Wegen Corona: . In: Legal Tribune Online, 29.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41768 (abgerufen am: 10.12.2025 )

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