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Strafschärfung bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamte: Mehr Delikte, mehr Schutz?

23.07.2019

Polizisten

(c) Animaflora PicsStock - stock.adobe.com

Seit Mai 2017 werden Übergriffe auf Vollstreckungsbeamte härter bestraft. Damit wollte der Gesetzgeber Polizisten und Rettungskräfte besser vor körperlichen Attacken schützen. Ob das funktioniert hat, ist aber noch nicht klar.

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Die Bundesregierung kann noch keine Aussage über die Wirksamkeit der umstrittenen Reform des Strafgesetzbuches (StGB) zum Schutz von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften treffen. Dies geht aus einer kleinen Anfrage der AfD-Fraktion hervor, die nun von der Bunderegierung beantwortet wurde. Einen Anstieg der verzeichneten Übergriffe hat sie aber schon einmal bewirkt.

Im Mai 2017 wurden insbesondere die Straftatbestände der Paragrafen 113 ff. StGB neu gefasst und in diesem Zuge ihr Anwendungsbereich erweitert. Unter anderem wurde ein neuer § 114 StGB eingeführt, der tätliche Angriffe bei Diensthandlungen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Auf einen Bezug zur Vollstreckungshandlung wurde verzichtet. Kritiker sahen für die Strafschärfung keine Notwendigkeit.  

Die AfD-Fraktion hat sich nun in einer kleinen Anfrage nach der Wirksamkeit der Gesetzesänderung erkundigt. Laut Bundesregierung sei darüber aber noch keine Aussage möglich. Ob die Anzahl der Übergriffe auf Polizisten und Rettungskräfte seit Inkrafttreten des Gesetzes wirklich rückläufig ist, könne anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) ebenfalls noch nicht beantwortet werden, da es sich bei der PKS um eine Jahresstatistik handele, die keine speziellen Stichtage berücksichtige. 

§ 114 StGB bringt deutlichen Anstieg in Statistik

Allerdings legte die Bundesregierung allgemeine Zahlen für die Berichtsjahre 2015 bis 2018 vor. Danach wurden im Jahr 2015 20.892 Fälle des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und gleichstehende Personen nach § 113 StGB und dazu 41.358 Opfer erfasst. Im Jahr 2016 waren es den Angaben zufolge 22.811 Fälle (plus 9,2 Prozent) und 46.139 Opfer, im Folgejahr 23.306 Fälle (plus 2,2 Prozent) mit 48.859 Opfern. Im vergangenen Jahr 2018 verzeichnete man dann 21.556 Fälle (minus 7,5 Prozent) und 45.307 Opfer.

2018 wurden laut Vorlage auch erstmalig Fälle gemäß § 114 StGB in der seit dem 30. Mai 2017 geltenden Fassung erfasst. "Es waren 11.704 Fälle und 22.035 Opfer", heißt es in der Antwort weiter.

Insgesamt stiegen die Fälle in der Kategorie "Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf die Staatsgewalt" laut Bundesregierung im Jahr 2018 um 39,9 Prozent. Der Anstieg beruhe aber darauf, dass im Jahr 2018 darunter auch Angaben zum neuen § 114 StGB erfasst wurden, schreibt die Bundesregierung weiter. Dieser erfasse über § 113 StGB in der bis zum 29. Mai 2017 geltenden Fassung hinausgehend nicht nur Angriffe auf Vollstreckungsbeamte bei der Vornahme von Vollstreckungshandlungen, sondern bei allen Diensthandlungen. Damit fielen hierunter insbesondere auch Körperverletzungsdelikte, die in den Vorjahren mit anderen Deliktschlüsseln erfasst worden seien.

acr/LTO-Redaktion

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Strafschärfung bei Übergriffen auf Vollstreckungsbeamte: . In: Legal Tribune Online, 23.07.2019 , https://www.lto.de/persistent/a_id/36649 (abgerufen am: 07.12.2025 )

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