Der Rechtsstreit zwischen dem Moderator Jörg Kachelmann und Alice Schwarzer ist wohl zu Ende. Der BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde der Emma-Herausgeberin abgelehnt. Schwarzer gibt sich womöglich trotzdem noch nicht geschlagen und plant, vor das BVerfG zu ziehen.
Der Wettermoderator Jörg Kachelmann hat einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge erneut einen juristischen Erfolg gegen Alice Schwarzer verbucht. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hatte im Juni letzten Jahres entschieden, dass die Feministin auch in Glossen nicht mehr den Eindruck erwecken dürfe, dass Kachelmann ein Vergewaltiger sei. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Dagegen erhob Schwarzer Beschwerde.
Ihr Ziel war ein Verfahren beim Bundesgerichtshof (BGH). Wie der Spiegel berichtet, wies das Bundesgericht ihre Beschwerde nun zurück. Der Fall habe keine grundsätzliche Bedeutung, hieß es in der Begründung.
Der Spiegel vermutet, dass der Rechtsstreit Schwarzer und ihrer Zeitschrift Emma schon mehrere zehntausend Euro gekostet hat. Dazu sagte Schwarzer, Herausgeberin und Geschäftsführerin von Emma, am Freitag der Deutschen Presseagentur (dpa): "Das ist mir die Pressefreiheit wert."
Derzeit überlege sie noch, ob sie die Angelegenheit vor das Bundesverfassungsgericht bringen wolle. Kachelmanns Anwalt Ruben Engel ist sich sicher, dass die Chancen dafür aussichtslos wären: "Der Fall eignet sich einfach nicht für eine Verfassungsbeschwerde", sagte Engel in Köln.
dpa/acr/LTO-Redaktion
BGH lässt Revision nicht zu: . In: Legal Tribune Online, 17.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14711 (abgerufen am: 05.10.2024 )
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