Rechtsanwälte müssen es tun: Klagen digital einreichen statt auf Papier. Bürger mussten bislang für digitales Klagen Geld zahlen. Nun soll es auch kostenlos gehen und sogar per Handy.
Bürgerinnen und Bürger können Klagen bei Gerichten künftig kostenlos digital etwa per Smartphone, Tablet oder Computer einreichen. Bisher war dies Bürgern nur kostenpflichtig möglich. Der neue papierlose Service ist nun für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich, wie etwa das Justizministerium Niedersachsen am Montag in Hannover mitteilte. Das sogenannte digitale Justizpostfach soll demnach künftig den Zugang zur Justiz verbessern, Abläufe beschleunigen und die Verarbeitung von digital eingereichten Unterlagen erleichtern.
Der neue Service ist laut der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann nicht allein auf klassische Rechtsstreitigkeiten vor Gericht beschränkt. "Es gibt auch viele andere Situationen, in denen Bürgerinnen und Bürger mit der Justiz in Kontakt treten müssen. Beispiele sind etwa Erbscheinverfahren oder Betreuungssachen", sagte die SPD-Politikerin. Auch Sachverständige könnten nun etwa Gutachten digital an Gerichte und Behörden übermitteln. Dies spare Zeit und Geld.
Der neue Service läuft über das bundesweit zugängliche Internetportal mein-justizpostfach.bund.de - für die Anmeldung ist eine sogenannte BundID nötig und die Online-Funktion des Personalausweises.
Nach Angaben des niedersächsischen Justizministeriums handelt es sich bei der aktuell verfügbaren Version um eine Pilotversion. Der Funktionsumfang des digitalen Justizpostfaches soll aber laufend erweitert werden.
dpa/jb/LTO-Redaktion
* Der Artikel enthielt zuvor Ungenauigkeiten. Er vermittelte den Eindruck, dass Bürger:innen zuvor keine Klage digital einreichen konnten. Dise Möglichkeit bestand allerdings auch zuvor, war aber – anders als jetzt – mit Kosten verbunden. Außerdem greift die Neuerung nicht nur in Niedersachsen.
Digitales Justizpostfach: . In: Legal Tribune Online, 13.11.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53153 (abgerufen am: 13.12.2024 )
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